Mädchen und Jungen, aber auch sonstige in Frage kommende Schutzbefohlene, die sich schon gegen kleine Übergriffe zur Wehr setzen und ein starkes Selbstbewusstsein mitbringen, sind aus Tätersicht keine geeigneten Personen für eine geplante Sexualstraftat. Dafür steigern aber die Täter bei Personen, die stillschweigend und beschämt Grenzverletzungen über sich ergehen lassen, das Ausmaß der Übergriffe und fördern letztlich den Einstieg auch in sexuelle Gewalt.
Die beste Vorbeugung ist, Kinder bzw. Schutzbefohlene „stark“ zu machen. „Dein Körper gehört dir, du bist wichtig, du hast das Recht, dich zu schützen. Du hast z.B. ein Recht darauf, alleine zu baden oder alleine zu schlafen. Du darfst bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst werden willst. Deine Gefühle sind wichtig, Sie machen dich einzigartig, und du kannst ihnen vertrauen. Zeige, wie du dich fühlst. Erzähle, wenn du ängstlich, traurig, glücklich oder verunsichert bist!“ Kinder brauchen Begriffe für ihren Körper und ihre Geschlechtsmerkmale und die Sicherheit, diese ohne Beschämung zu benennen und darüber reden zu können.
Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl, wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas nicht stimmt oder Kinder Ihnen etwas Auffälliges erzählen. Am Anfang steht zunächst vertrauensvolles Zuhören, das signalisiert: „Ich glaube dir:“ Haben Sie Mut zum Handeln! Es sind oft kleine Signale, die von Betroffenen gesendet werden und auf die sensibel reagiert werden kann.