Ein solches System hätte zur Folge, dass eine Kirchengemeinde, in der leistungsstarke Personen wohnen, mehr Geld zur Verfügung hätte als eine Gemeinde, in der viele Arbeitslose und Geringverdiener wohnen, die nur wenig zur finanziellen Sicherstellung ortskirchlicher Aufgaben beitragen können. Die Verwaltung der Kirchensteuer durch ein Bistum und ihre Verteilung nach sachgerechten, allgemeingültigen Schlüsseln nach Vorgaben des Kirchensteuerrates garantiert jeder Gemeinde eine angemessene Grundausstattung, unabhängig vom Kirchensteueraufkommen in ihrem Bereich.