Die Katholische Kirche in Deutschland leistet materielle und immaterielle Hilfe für Betroffene von sexueller Gewalt und bringt damit zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen sieht und das Unrecht der Täter verurteilt. Zum 1. Januar 2021 ist eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft getreten. Das bereits seit 2011 in der deutschen katholischen Kirche praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wurde damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor, der sich am deutschen Schmerzensgeldrecht orientiert.
Betroffene können solche Hilfen bei den für Fragen zu Missbrauch Zuständigen des Bistums bzw. der Ordensgemeinschaft beantragen, die für den Täter zum Zeitpunkt der Tat die kirchliche Verantwortung trug oder der er angehörte. Hier finden Sie die Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexueller und spiritueller Gewalt im Bistum Osnabrück, die Betroffenen bei Fragen zum Thema weiterhelfen.
Weitere Informationen zum Verfahren zur Anerkennung des Leids Betroffener im Bistum Osnabrück gibt es hier. Auch auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz gibt es umfangreiche Informationen.
Neben Einmalzahlungen bietet die Kirche in Beratungsstellen weitere Zugänge zur Lebenshilfe an (zum Beispiel Beratung bei Konflikten im familiären Bereich, psychologische Beratung und Schuldnerberatung). Weitere Informationen dazu erhalten Betroffene ebenfalls bei den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexueller und spiritueller Gewalt im Bistum Osnabrück.