Betroffenenrat Nord

Neun Personen bilden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat des Erzbistums Hamburg und der Bistümer Hildesheim und Osnabrück. Ein unabhängiges Auswahlgremium hat aus allen drei Bistümern die Mitglieder nach einem Bewerbungsverfahren ausgewählt. Im Frühjahr 2022 wurden die Ratsmitglieder für drei Jahre berufen.

Zu den Aufgaben des Rats gehört es, die Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück zu begleiten und mit voranzubringen. Der Rat ist ein Expertengremium, das die Sicht der Betroffenen einbringt. Dazu heißt es in der Präambel seiner Geschäftsordnung: „Der Rat fordert und fördert neue Wege in der Aufarbeitung der Verbrechen an Betroffenen und des institutionellen und persönlichen Umgangs mit ihnen. Er macht es sich zur Aufgabe, Defizite in Aufarbeitung, Intervention und Prävention offen und deutlich zu benennen und Wege der Selbstermächtigung der Betroffenen zu erschließen.“

Drei Mitglieder des Rats sind zudem Mitglied in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission.

Der Betroffenenrat ist über das aktuelle Sprecher-Team erreichbar: info@betroffenenrat-nord.de.

Über die Internetseite www.betroffenenrat-nord.de können u.a. Hilfen zur Antragstellung für die Anerkennung des Leids, Informationen für weitere Anträge und Hilfsmöglichkeiten, Dokumente und aktuelle Veröffentlichungen eingesehen werden.

Weitere Infos

Die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück verbindet bis in das Jahr 1995 hinein eine gemeinsame Geschichte. Das Erzbistum Hamburg ist 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervorgegangen. Deshalb wurde die Bildung einer gemeinsamen Aufarbeitungskommission und die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates vereinbart.