Rund um die kirchliche Trauung tauchen viele Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Antworten, Tipps und Hintergrundinfos. Klicken Sie sich gerne durch – hier gibt es viele nützliche Hinweise für Ihren großen Tag.
Wenden Sie sich zunächst an die Pfarrgemeinde, bei der Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben. Sie können zusätzlich auch eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger um ein Gespräch bitten.
Wenn Sie in einer anderen Kirche als in Ihrer Heimatgemeinde heiraten möchten, nehmen Sie auch dorthin Kontakt auf und fragen, ob die Kirche am gefragten Termin für Sie nutzbar ist. Wichtig ist dann auch zu klären, wer die Trauung übernimmt.
Wenn Sie einen bestimmten Diakon oder Priester wünschen, der Sie trauen soll, fragen Sie auch dort rechtzeitig an.
Ein Vorlauf von 9 bis 12 Monaten ist empfehlenswert, wenn Sie besondere Wünsche haben.
Eine Karte über die Pfarreien im Bistum Osnabrück finden Sie hier.
Zur Anmeldung der Trauung bringen Sie die nötigen Unterlagen mit. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in Ihrer Kirchengemeinde.
Dann folgt ein Traugespräch mit dem Priester oder Diakon, der Sie traut. Näheres dazu finden Sie bei den FAQ rund um die kirchliche Trauung.
Die katholische Kirche versteht die Ehe als einen Bund, den die Eheleute im Gottesdienst schließen. Es ist ein Sakrament – in dem Ritual handelt Gott selbst durch die Brautleute und es entsteht etwas Neues. Die evangelische Kirche versteht eine kirchliche Trauung als einen Segen für die bereits im Standesamt geschlossene Ehe.
Die Kirchen erkennen das unterschiedliche Eheverständnis gegenseitig an.
Mit der Wahl der Kirche (katholisch oder evangelisch) entscheiden Sie sich auch für einen Ablauf – den katholischen oder den evangelischen. Einen gemeinsamen Ablauf gibt es nicht. Es ist aber möglich, dass beide Konfessionen die Trauung zusammen feiern. Wird die Trauung evangelisch vollzogen, braucht der katholische Partner/die katholische Partnerin eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform, die man problemlos im zuständigen katholischen Pfarrbüro bekommt.
Weitere Infos und hilfreiche Anregungen zu einer konfessionsverbindenden Ehe finden Sie hier.
Ja, denn auch bei einem Kirchenaustritt behält die Taufe ihre Gültigkeit. Eheschließungen zwischen einer katholischen und einer aus der Kirche ausgetretenen Person werden genauso wie Trauungen zwischen konfessionsverschiedenen Partnern gehandhabt.
Segen gibt es geschenkt! Das kostet Sie nichts.
Viele Gemeinden erheben jedoch eine Gebühr für die Bezahlung des beteiligten Personals (für Musik und Organisation) sowie für Strom, Heizung und Reinigung. Erfragen Sie dies in Ihrer Gemeinde. Kosten können darüber hinaus entstehen, wenn Sie Räume für einen Empfang nutzen möchten, besondere Wünsche an die musikalische Gestaltung haben, eigenen Blumenschmuck wünschen usw.
Die Braut oder der Bräutigam muss katholisch sein. In der Regel gilt: Beide müssen ledig sein. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihren Priester oder Diakon.
Seit dem 1. Januar 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verpflichtend, dass der kirchlichen Trauung eine standesamtliche vorausgehen muss. Paare können sich also das Ehesakrament spenden, ohne es nach staatlichem Recht verheiratet zu sein. Es braucht dazu eine Genehmigung des Bischofs.
Vor dem Staat gelten die Partner dann weiterhin als unverheiratet. Dadurch haben sie auch keinen Anspruch auf die staatsrechtlichen Regelungen für Ehepaare (gesetzliche Unterhaltsansprüche, gemeinsamer Familienname, Rentenansprüche, Steuervorteile, Auskunftserteilung bei ernsthaften Erkrankungen etc.).
Wenn Sie kirchlich heiraten wollen ohne vorher standesamtlich zu heiraten, müssen Sie dem zuständigen Pfarrer deshalb mit einer Unterschrift bestätigen, dass Ihnen das Fehlen staatsrechtlicher Rechtsfolgen bewusst ist. Dieser bittet dann beim zuständigen Bischof um eine Unbedenklichkeitserklärung („Nihil obstat“).
„Kirchlich heiraten“ meint in der katholischen Kirche: sich das Ehesakrament spenden.
Braut und Bräutigam sagen aus frei getroffener Entscheidung Ja zueinander und versprechen sich vor Gott lebenslange Treue in guten und schlechten Tagen. Sie empfinden ihre Liebe als Zeichen, wie Gott in dieser Welt wirkt.
Sie sind offen für Kinder, die aus und mit ihrer Liebe wachsen können.
In einem Gottesdienst sprechen sich die Brautleute das Ja-Wort zu, tauschen die Ringe und lassen ihre Ehe segnen.
Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: Beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Person oder gar beide schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war(en). Weil die katholische Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens, das ca. ein Jahr dauert.
Bei einer bestehenden Vorehe gibt es die Möglichkeit, eine Segensfeier zu wählen. Sie schließen dann kein gültiges Sakrament, können aber Ihre Liebe in einer feierlichen Zeremonie unter den Segen Gottes stellen.
Wenden Sie sich für weitere Fragen gern an die Seelsorgerinnen und Seelsorger oder direkt an das Ehegericht Ihres Bistums. Weiter Infos und Kontaktdaten erhalten Sie hier:
Bischöfliches Offizialat der Diözesen Hamburg und Osnabrück
Große Domsfreiheit 10a
49074 Osnabrück
E-Mail: offizialat@bistum-os.de
Telefon: 0541 318-404
Für eine katholische Trauung braucht das Brautpaar zwei Zeuginnen oder Zeugen. Ihre Aufgabe ist es, zu bestätigen, dass das Paar wirklich geheiratet hat. Formal geschieht das durch die Unterschrift auf dem Eheprotokoll nach der Trauzeremonie. Die Trauzeuginnen und -zeugen müssen dafür mindestens 14 Jahre alt sein. Es ist nicht erforderlich, katholisch zu sein.
Oft übernehmen sie darüber hinaus weitere unterstützende Aufgaben bei der Trauung und der weiteren Feier (Beteiligung am Gottesdienst durch das Lesen der Lesung oder der Fürbitten, Koordinierung von Überraschungen auf der Feier usw.) – aber das ist eine Frage von Wünschen und Absprachen mit dem Paar und keine kirchenrechtliche Notwendigkeit.
Ihre Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Eine rechtliche Notwendigkeit dazu besteht aber nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Man kennt es aus Filmen: Der Bräutigam wartet in der Kirche vor dem Traualtar. Die Braut zieht mit ihrem Vater in die Kirche ein und wird von ihm an den Bräutigam übergeben. Manchmal wünschen sich Paare so eine Eröffnung ihrer Trauung. Das gehört allerdings nicht in eine katholische Trauung: Die Ehe ist ein Lebensbund, der gleichberechtigt und auf Augenhöhe zwischen Mann und Frau geschlossen wird. Umgekehrt würde es uns doch auch schräg vorkommen: Die Braut wartet in der Kirche und der Bräutigam wird von seiner Mutter hereingeführt und der Braut übergeben. Diese Bilder setzen falsche Signale! Der übliche Einzug geht so, dass Priester oder Diakon zusammen mit den Mitwirkenden in der Liturgie das Brautpaar am Eingang begrüßen und dann gemeinsam zu schöner Musik einziehen. Besprechen Sie Ihre Wünsche für den Einzug gerne mit ihrem Priester oder Diakon.
Die Kirche ist der Ort, an dem die Gemeinde sich versammelt und Gottesdienst feiert. Eine Trauung ist ein öffentlicher Akt. Die ganze Gemeinde soll die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Besprechen Sie abweichende Wünsche gern mit Ihrem Priester oder Diakon.
Wenn es Sie beruhigt: Sie müssen das nicht. Aber Sie sind herzlich eingeladen, es zu tun! Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Trauformel gesprochen werden kann: Einmal so, dass Braut und Bräutigam sich das Eheversprechen gegenseitig möglichst frei zusprechen. Aber Sie können sicher sein: Das Buch, in dem der Text steht, wird Ihnen so hingehalten, dass Sie dort jederzeit ablesen können, wenn Sie unsicher werden. Wenn Sie sich nicht vorstellen können, die Formel selbst zu sprechen, wird die Variante gewählt, dass der Priester oder Diakon Sie nach dem Eheversprechen fragt, und Sie dann mit „Ja!“ antworten.
Hier können Sie den Wortlaut der Trauformel nachlesen!
Musik spricht Menschen auf einer tiefen Ebene an und hat eine große Bedeutung für einen gelungenen Gottesdienst. Folgendes sollte bei der Liedauswahl berücksichtigt sein:
- Das Brautpaar sollte die Lieder gerne mögen. Vielleicht haben Sie ein Lied, das Ihnen als Paar besonders viel bedeutet?
- Achten Sie auf den Text: Passt er zu einer Trauung? Falls nein, wäre es möglich, das Stück in einer instrumentalen Fassung zum Ein- oder Auszug bzw. nach der Trauung einzusetzen?
- Die Gemeinde sollte die Lieder mitsingen können. Welche Kirchenlieder kennen Sie, die möglichst viele Ihrer Gäste auch kennen?
- Die Lieder sollten für einen Gottesdienst geeignet sein. Nicht jedes Lied passt gut in einen Gottesdienst. Besprechen Sie Ihre Liedwünsche mit dem Seelsorger, der sie traut.
- Die Musizierenden sollte die gewählten Lieder gut begleiten können. Besprechen Sie mit dem Priester oder Diakon, wer bei Ihrer Trauung Musik machen könnte. Die Kirchenmusikerinnen und -musiker der Gemeinde stehen in der Regel für Trauungen zur Verfügung. Wenn Sie besondere Wünsche haben, die durch die Gemeinde nicht erfüllt werden können, sprechen Sie ab, ob Sie jemanden aus Ihrem Umfeld anfragen können. Falls dabei Kosten entstehen, würden diese dann allerdings bei Ihnen liegen.
Hier finden Sie den Ablauf eines Traugottesdienstes. Es sind dort verschiedene Playlists mit passenden Kirchenliedern hinterlegt – lassen Sie sich gern inspirieren!
Zuständig ist die Pfarrgemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Auf den Internetseiten der Pfarreien finden Sie Informationen über die Priester und Diakone, die in dieser Gemeinde tätig sind. Wenn Sie einen anderen Priester oder Diakon wünschen, den Sie gut kennen, sprechen Sie ihn einfach an.
Einige Wochen vor der Hochzeit wird der Priester oder Diakon Ihrer Gemeinde mit Ihnen ein Traugespräch führen. Dabei füllen Sie gemeinsam das Ehevorbereitungsprotokoll aus. Diese Daten werden später in das Ehebuch der Pfarrei eingetragen. In dem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlichen Ehe – was Ihnen daran wichtig ist und was die Kirche unter dem Sakrament versteht.
Der Priester oder Diakon vereinbart mit Ihnen einen Termin, um Sie kennenzulernen. Manchmal findet er im Pfarrhaus statt, manchmal bei den Paaren zu Hause. Wen das Treffen bei Ihnen zu Hause stattfindet und Sie sich fragen, was Sie anbieten sollen: Bereiten Sie das Treffen so vor, wie Sie sonst Gäste empfangen und sich wohlfühlen. Sie können Wasser oder Kaffee und Kuchen bereitstellen – müssen das aber nicht.
Der Priester oder der Diakon wird mit Ihnen über die Bedeutung des Ehesakramentes reden. Es gibt einige Formalitäten zu klären (Überprüfung der Adressen, Datum der Taufe/Firmung, gibt es Ehehindernisse wie eine Vorehe oder Blutsverwandtschaft? Wird die Ehe aus freiem Willen eingegangen?)
Es wird auch überlegt, wie der Gottesdienst gestaltet werden soll.
Sammeln Sie im Vorfeld gerne schon einmal alle Fragen, die Sie haben. Wenn Sie konkrete Ideen und Wünsche für den Gottesdienst haben, besprechen Sie das schon im Vorfeld miteinander und dann mit dem Priester oder Diakon.
Das besprechen Sie am besten im Traugespräch mit dem Priester oder Diakon. Hier finden sie eine Checkliste, mit der Sie einen Überblick bekommen, was alles zu bedenken ist. Und hier finden Sie den Ablauf eines Traugottesdienstes mit Anregungen für Lieder und Texte.
Ja – das ist sogar sehr gewünscht. Grundsätzlich kann eine kirchliche Trauung in einer Wort-Gottes-Feier oder einer Eucharistiefeier stattfinden. Es gibt vorgegebene Texte und Gebete, aber auch Gestaltungsspielraum. Sie können sich gern einbringen bei der Auswahl von biblischen Texten, Fürbitten, Liedern oder auch der Gestaltung der Traukerze. Anregungen dazu finden Sie hier.
Normalerweise gibt es in einem Gottesdienst etwa vier bis sechs Fürbitten. Gut ist es, wenn Sie verschiedene Anliegen berücksichtigen – für das Brautpaar, die Familien, die Freunde, die Welt, die Verstorbenen. Weitere Hinweise und Gestaltungsvorschläge finden Sie hier.
Hier finden sie Ideen für Lieder und Texte!
In der evangelischen Kirche ist es üblich, dass Paare einen Trauspruch wählen. In der katholischen Kirche ist das nicht erforderlich, aber möglich – und ein schönes Symbol!
Auf der Seite www.trauspruch.de finden sie viele Anregungen für Trausprüche und Unterstützung, den passenden für Sie zu finden! Sie können den Spruch auch als Motto auf das Liedblatt schreiben oder auf Ihre Hochzeitskerze.
Über Ihren Wohnort sind Sie einer Kirchengemeinde zugeordnet. Welche das ist, können sie mit Hilfe dieser Karte herausfinden.
Grundsätzlich ist das möglich. Das katholische und das muslimische Eheverständnis haben viele Parallelen. Es gibt aber auch einiges zu berücksichtigen. Weitere Infos dazu finden Sie in dieser Broschüre.
Ja, das können Sie! Eine kirchliche Trauung ist auch für ein Paar möglich, bei dem nur eine Person der christlichen Religion angehört. Hier finden Sie Hinweise und Anregungen, wie Ihre kirchliche Trauung zu einem glaubwürdigen und stimmigen Fest für Sie beide werden kann.
Der Start in die Ehe bedeutet für Paare einen Übergang in eine neue Lebensphase. Es macht Sinn, sich an Wendepunkten wie diesem Zeit zu nehmen für grundsätzliche Fragen: Wie wollen wir unsere Ehe gestalten? Wie kommen wir gut ins Gespräch? Gibt es Kommunikationshilfen für den Alltag? Welche Rolle soll in unserer Partnerschaft der Glaube spielen? Was bedeutet es uns, kirchlich zu heiraten? Fragen wie diese werden in Kursen, auch gern „Auszeit vor der Hochzeit“ genannt, besprochen. Wer es lieber praktisch mag, kann auch erlebnisorientierte Angebote für Paare wählen – wie eine Kanutour oder einen Kletterkurs für Paare. Eine Übersicht über Kurse finden Sie hier.