Missio canonica

Zur Erteilung von Religionsunterricht brauchen Lehrer*innen eine Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaften.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf
bei Fragen zur Antragsstellung

Andrea Benneweg
Tel.: 0541/318-351
E-Mail: schulabteilung@ bistum-os.de

bei inhaltlichen Fragen

Jens Kuthe

Jens Kuthe
Tel.: 0541/318-354
E-Mail: j.kuthe@ bistum-os.de

Die Missio-Ordnung des Bistums Osnabrück wurde zum 6. April 2023 vor dem Hintergrund der neuen Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz und mit Blick auf die Einführung eines gemeinsam verantworteten Christlichen Religionsunterrichts erneuert.

Nach bestandener Staatsprüfung für das Lehramt kann auf Antrag die Missio canonica verliehen werden. Für die Erteilung der Missio Canonica nach der Staatsprüfung für das Lehramt ist das Bistum zuständig, in dem die Religionslehrkraft eingesetzt wird.

Voraussetzungen für die Erteilung der Missio canonica sind:

  • Abschluss der für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden Studien der katholischen Theologie.
  • Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes.
  • Die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie.
  • Die Bereitschaft, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche in ökumenischem Geist glaubwürdig zu erteilen.
  • Die Bereitschaft, ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Missio canonica und der Beantragung:

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (vorläufige Missio canonica) wird für einen befristeten Zeitraum erteilt, in dem zu Aus- oder Weiterbildungszwecken Religionsunterricht durch eine Lehrkraft mit katholischer Konfessionszugehörigkeit eigenverantwortlich erteilt werden muss: Referendariat, berufsbegleitende Weiterbildung.

Die Missio canonica wird nach Abschluss des Referendariats oder der Weiterbildung beantragt und gilt nach Erteilung unbefristet.

Vertretungslehrkräfte („Feuerwehrkräfte“) müssen keine Anträge stellen, sondern wenden sich direkt an die Schulabteilung. Siehe dazu „Was muss ich als (befristete) Vertretungslehrkraft beantragen?“.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird beantragt:

  1. Fürs Referendariat: im Bistum, in dem der Studienabschluss erworben wurde.
  2. Für die berufsbegleitende Weiterbildung: im Bistum, in dem die Lehrkraft tätig ist.

Die Missio canonica wird beantragt:

  1. Im Bistum, in dem die Lehrkraft tätig sein wird.


Im Bistum Osnabrück senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:

Postalisch: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück

Digital: schulabteilung@ bistum-os.de (ACHTUNG: Bei digitalem Versand muss die Beglaubigung auf der Vorderseite erfolgen und im Scan erkennbar sein!)

Eine in den anderen deutschen (Erz-)Bistümern verliehene Missio canonica wird im Bistum Osnabrück anerkannt. Sie muss der Schulabteilung vor Beginn der Tätigkeit vorgelegt werden.

Dazu füllen Sie bitte diesen Antrag aus und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Missio-Urkunde an die Schulabteilung.

Postalisch: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück

Digitalschulabteilung@bistum-os.de (ACHTUNG: Bei digitalem Versand muss die Beglaubigung auf der Vorderseite erfolgen und im Scan erkennbar sein!)

  • Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
    >> belegt durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses
    Sollte die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bereits im Bistum Osnabrück ausgestellt worden sein, bedarf es keines erneuten Nachweises.
  • Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes/Referendariats
    >> belegt durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    >> Die entsprechende Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Bereitschaftserklärung zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
    >> Hier finden Sie das Formular zum Download.
  • Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
    >> belegt durch eine Kopie des Studienbegleitbriefs oder durch eine Kopie der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis
    Sollte die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bereits im Bistum Osnabrück ausgestellt worden sein, bedarf es keines erneuten Nachweises.
  • Referenz durch eine Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist und nicht benotend an der Ausbildung der beantragenden Lehrkraft mitgewirkt hat.
    >> Hier finden Sie das Formular zum Download.

Die neue Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz hat den Blick auf Glaubensbiografien von Religionslehrkräften deutlich geweitet: sowohl im Hinblick auf das bisherige religiöse Gewachsen-Sein, als auch besonders mit Blick auf die gegenwärtigen Prozesse und die Herausforderungen eines langen Berufslebens. Aus diesem Grund möchte das Bistum Osnabrück die persönliche Fürsprache für die ausgebildete Religionslehrkraft in Form einer Referenz nicht nur als Momentaufnahme für die Akten erfassen, sondern als Teil eines Prozesses wissen, mit dem die junge Lehrkraft nach der Begleitung durch das Mentorat im Studium auch weiterhin über Partner:innen für die Glaubenskommunikation und Rollenreflexion verfügt.

Das Referenzgespräch soll dafür eine Einladung sein, sich nach einem/r Dialogpartner/in umzusehen, der/die die eigene berufliche Expertise und Erfahrung im Verkündigungsdienst als Gegenüber für die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen und Herausforderungen einer jungen Religionslehrkraft anbietet. Daraus kann sich im einfachsten Fall ein für beide Seiten gewinnbringendes Gespräch ergeben, im besten Fall sogar der Beginn eines Gesprächsprozesses.

Dabei ist es elementar, dass im Dialog keine einseitigen Informationsvorträge, keine Situationen von Rechtfertigung oder asymmetrischer Bewertung und keine Deklination von christlicher Lebensführung auftreten. Inhalte des Gesprächs werden nicht erfasst und die Beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Die Abteilung Schulen und Hochschulen dokumentiert für den Antrag der Religionslehrkraft lediglich die beiderseitig bestätigte Durchführung. Das neue Formular finden Sie hier.

Sollten sich im Zuge dieses Gesprächs religionspädagogische und -unterrichtliche Fragen ergeben, stehen die Mitarbeiter:innen der Schulabteilung gerne zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Die Missio canonica wird im Bistum Osnabrück einmal im Jahr durch den Bischof verliehen. Für diesen Tag erhalten die neuen Lehrkräfte durch das Regionale Landesamt dienstfrei, um an der Veranstaltung und dem Gottesdienst teilnehmen zu können.

Der Antrag wird ab dem Zeitpunkt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, geprüft und Sie erhalten i.d.R. nach 14 Tagen eine Bestätigung über die erfüllten Voraussetzungen und eine Einladung zur nächsten Verleihung. Dieses Schreiben wird in den niedersächsischen Regionalen Landesämtern für Schulen und Bildung zur Vervollständigung Ihrer Bewerbungsunterlagen anerkannt, so lange bis Sie die Missio Urkunde erhalten.

Bitte sehen Sie von Nachfragen nach dem Stand Ihres Antrags vor Ablauf des o.g. Zeitraums ab.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an

Postalisch: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück

Digital: schulabteilung@bistum-os.de (ACHTUNG: Bei digitalem Versand muss die Beglaubigung auf der Vorderseite erfolgen und im Scan erkennbar sein!)

Religionslehrkräfte sollen

  • ihren persönlichen Glauben und ihre Glaubenserfahrungen didaktisch und methodisch reflektiert in das Unterrichtsgeschehen einbringen.
  • für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Kolleginnen und Kollegen auch außerhalb des Unterrichts Ansprechpartnerinnen und -partner in Glaubens- und Lebensfragen sein.
  • sich durch Kritik an Glaube und Kirche zu einer persönlichen Stellungnahme herausgefordert sehen.
  • im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern, der Schulleitung und nicht zuletzt in der Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens als Christinnen und Christen erkennbar sein.

Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert. Ihre Herkunft, ihr Alter, mögliche Beeinträchtigungen, ihre persönliche Lebenssituation, ihre sexuelle Orientierung und ihre geschlechtliche Identität werden durch das Bistum als Vielfarbigkeit der Gottebenbildlichkeit und Bereicherung für die religiöse Bildung in Schule dankbar wertgeschätzt.

Mit dem Zeugnis christlichen Lebens unvereinbar sind Handlungen, die öffentlich wahrnehmbar propagandiert werden und sich explizit gegen die Kirche oder deren Werteordnung richten.

Sollten Sie sich aus Gründen entscheiden, Religionsunterricht endgültig nicht mehr erteilen zu wollen, bitten wir um eine Rücksendung der jeweiligen Urkunde an: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem offenen Gespräch über Ihre Entscheidung und die Hintergründe an, insofern Sie daran Bedarf haben.

Das Bistum Osnabrück bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit an, die Missio canonica zeitlich befristet auszusetzen.

Das Bistum Osnabrück bietet die Möglichkeit, dass Religionslehrkräfte ihre Missio canonica auf selbstbestimmte Zeit aussetzen. Damit soll das Ringen der Kolleg:innen wertgeschätzt werden, die aufgrund der Ereignisse und Krisen in der katholischen Kirche in gravierende Differenzen zur Institution geraten, aber sich nicht endgültig aus dieser zurückziehen wollen. Sie können sich z.B. aus Gewissensgründen derzeit nicht als gesendete Vertreter:innen der Institution vor eine Lerngruppe stellen, aber haben die Hoffnung, dass die Prozesse innerhalb der Institution dieses beizeiten wieder ermöglichen.

Die Aussetzung erfolgt in enger Absprache mit der Schulabteilung. Sie sind in dieser Zeit nicht berechtigt, Religionsunterricht zu erteilen und müssen Ihre Schulleitung darüber informieren.

Für die Zeit der Aussetzung wird die Urkunde in der Schulabteilung aufbewahrt und am Ende erfolgt ein erneutes Überreichen durch die Bistumsleitung im Rahmen einer Missio-Verleihung.

Für die Zeit der Aussetzung hat sich das Bistum Osnabrück verpflichtet, Seelsorge, Beratung oder geistliche Begleitung zur Verfügung zu stellen, wenn Sie das wünschen. Die Absprachen dazu erfolgen mit der Schulabteilung.

Sollte es Ihrerseits hierzu Überlegungen geben, wenden Sie sich bitte an Jens Kuthe, 0541/318-354, j.kuthe@bistum-os.de

Vertretungslehrkräfte müssen keine kirchliche Unterrichtserlaubnis oder eine Missio canonica beantragen, sondern erhalten eine Sondererlaubnis zur befristeten Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Diese gilt ausschließlich für eine konkrete Schule und ist auf maximal ein Schuljahr befristet.

Voraussetzung

  • Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs Katholische Theologie mit dem Ziel Lehramt (oder ein vergleichbarer Abschluss). Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Abschlusszeugnisses.
  • Bestätigte Teilnahme an den Modulen 1 & 2 des Mentorats für angehende Religionslehrkräfte (Infoabend und Beratungsgespräch). Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Studienbegleitbriefs.

Antrag

Senden Sie eine Mail an schulabteilung@bistum-os.de mit folgenden Informationen und Anhängen:

  • Name und pers. Kontaktdaten
  • Name und Adresse der Schule
  • Start- und Endzeitpunkt der befristeten Stelle
  • Scan des Abschlusszeugnisses
  • Scan des Studienbegleitbriefs

Sie erhalten die Sondererlaubnis zeitnah postalisch zugesendet.

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Bildung

Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg

Im Bistum Osnabrück gibt es an drei Standorten Medienstellen/Religionspädagogische Arbeitsstellen: In Lingen, Osnabrück und Papenburg. Diese stellen Interessierten Medien, Materialien und Literatur für die Arbeit in der Gemeinde, im Religionsunterricht und im Kindergarten zur Verfügung. Weiter Infos und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite: www.medienstelle-osnabrueck.de

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