Personelle Verstärkung für den Schutzprozess
Unbürokratische Hilfe für Betroffene und eine stärkere Transparenz in den Abläufen – das sollen die Maßnahmen gewährleisten, die Bischof Franz-Josef Bode nach dem Zwischenbericht der Universität Osnabrück zu sexualisierter Gewalt im Bistum noch vor seinem Rücktritt in Kraft setzte. Die Monitoring-Gruppe, eine hauptsächlich mit externen Fachleuten besetzte Kommission, die den Schutzprozess des Bistums zu sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch steuert, stellte im Rahmen eines Pressegesprächs einige der Änderungen vor.
So informierten Dr. Thomas Veen, neben Heinz-Wilhelm Brockmann einer der zwei externen Sprecher der Monitoring-Gruppe, unter anderem über deren personelle Erweiterung: Mitglieder sind nun auch die frühere Niedersächsische Justizministerin und jetzige Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Havliza, und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Esther de Vries, Beraterin beim Kinderschutzbund Osnabrück. Die Verstärkung sei notwendig geworden, „da die ehrenamtliche Tätigkeit an Grenzen gerate, ob der zahlreichen Aufgaben, die in den kommenden Jahren noch zu bewältigen sind“, so Thomas Veen. „Mit diesen beiden Frauen und ihrer ausgewiesenen Expertise sind wir in der Lage, zukünftig noch stärker in den Prozess hineinwirken zu können und haben das ehrenamtliche Gewicht in der Monitoring-Gruppe noch weiter ausgebaut.“
Auch hinsichtlich der bistumsinternen Vertreterinnen und Vertreter in der Monitoring-Gruppe gibt es Veränderungen: Bruno Krenzel, Leiter der Abteilung Seelsorge, rückt für den derzeitigen Diözesanadministrator Weihbischof Johannes Wübbe nach. Yvonne von Wulfen scheidet mit Übernahme ihrer neuen Aufgabe als Co-Spitze des Bischöflichen Personalreferats zum 1. Juni aus dem Gremium aus.
Im Rahmen des Pressegesprächs stellte sich außerdem die neue Unabhängige Beauftragte im Schutzprozess, Sandra Körbs, vor: Die Juristin ist seit Anfang April auf der neugeschaffenen Position. Die Stelle ist fachlich dem Monitoring zugeordnet und untersteht nicht der Weisung durch die Bistumsleitung.
Die Unabhängige Beauftragte hat folgende Zuständigkeiten:
- Sie ist Anlaufstelle für alle Fragen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Rahmen der Zuständigkeit des Generalvikariats
- Sie ist zuständig für sämtliche verwaltungs- und kirchenrechtlichen Verfahren in diesem Zusammenhang, soweit sexueller Missbrauch durch einen Priester oder Kirchenbediensteten in Rede steht.
- Sie soll alle kirchenrechtlichen und weltlichen Gerichtsverfahren als Sachwalter der be- und aufzuarbeitenden Fälle begleiten.
- Außerdem soll sie die Betroffenen im Verfahren zur Anerkennung des Leids begleiten und bei der Antragstellung unterstützen.
Es gehe in ihrer Aufgabe darum, die Prozesse zu begleiten und dabei auch die Rollen aller im Schutzprozess Beteiligten im Blick zu behalten. „Die Verfahren müssen auch zum Wohle der Betroffenen bestmöglich und zügig vorangetrieben werden“, so Sandra Körbs. Die bisherigen Missstände in den Abläufen, die der Zwischenbericht der Aufarbeitungsstudie der Universität Osnabrück offenlegte, müssten behoben werden.
In Ergänzung zu der Stelle als Unabhängige Beauftragte werde zudem in Kürze die Stelle einer Ombudsperson eingerichtet. Diese, so Heinz-Wilhelm Brockmann, solle Ansprechpartner für Betroffene sein und diesen möglichst unbürokratisch helfen. Auf die kürzlich ausgeschriebene Stelle habe es zwölf Bewerbungen gegeben, so Brockmann.