Gemeinsamer Betroffenenrat der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück äußert sich kritisch zur gemeinsamen Aufarbeitungskommission

Im Auftrag des Gemeinsamen Betroffenenrates der (Erz)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück wird hier folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Der Betroffenenrat der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück hat sich erstmals in Präsenz getroffen und seine Arbeit aufgenommen. Im Zentrum des Treffens stand die Verabschiedung einer eigenen Geschäftsordnung. „Der Rat fordert und fördert neue Wege der Aufarbeitung der Verbrechen an Betroffenen und des institutionellen und persönlichen Umgangs mit ihnen. Er macht es sich zur Aufgabe, Defizite in Aufarbeitung, Intervention und Prävention offen und deutlich zu benennen und Wege der Selbstermächtigung der Betroffenen zu erschließen“, heißt es beispielsweise in der Präambel, in der der Betroffenenrat sein Selbstverständnis formuliert.

Erste Hinweise auf Defizite in der Aufarbeitung benennt eine Stellungnahme des Betroffenenrats zur aktuellen Zusammensetzung der noch nicht konstituierten gemeinsamen Aufarbeitungskommission, die der Rat an die Verantwortlichen kommuniziert hat. Der Betroffenenrat weist darauf hin, dass einer der unabhängigen Vertreter der Länder gleichzeitig ein leitendes Mitglied im Schutzprozess eines der Bistümer ist. „Wir müssen in der Zusammensetzung der Aufarbeitungskommission und ihrer Vorgehensweise bereits an dieser Stelle strukturelle und systemische Fehler erkennen, die eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe erschweren. [ … ] Daher erwarten wir an dieser Stelle zeitnahe personelle Konsequenzen, sodass die Aufarbeitung nicht noch weiter verzögert wird.“

Um für Anfragen der Öffentlichkeit oder der kirchlichen Institutionen möglichst unkompliziert kontaktierbar zu sein, hat der Betroffenenrat ein Sprecher:innenteam gewählt. Das aktuelle Team bilden Raphael Ohlms (Hildesheim), Norbert Thewes (Hildesheim) und Jens Kuthe (Osnabrück).
Kontaktierbar ist der Betroffenenrat zurzeit noch über seine Geschäftsstelle im Erzbistum Hamburg: Ursula Freese, ursula.freese(at)erzbistum-hamburg.de. Zeitnah sollen eine Homepage und eine Mailadresse erstellt werden, über die ein direkter Kontakt zum Sprecher:innenteam oder einzelnen Mitgliedern möglich sein wird. Auf der Homepage sollen Protokolle, Stellungnahmen, die Geschäftsordnung etc. veröffentlicht und ein Höchstmaß an Transparenz geschaffen werden, um sich „deutlich von noch andauernden verdunkelnden und verschleiernden Strukturen und Konzepten in der katholischen Kirche [ … ], die immer noch viel Leid bei Betroffenen, Angehörigen und deren Umfeld verursachen“ abzugrenzen.

Der gemeinsame Betroffenenrat der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück wurde im März 2022 von den (Erz-)Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück eingerichtet und besteht aus 9 Betroffenen sexualisierter Gewalt in den jeweiligen Bistümern bzw. ihren Angehörigen. Zu den Aufgaben des Betroffenenrats gehört insbesondere die Begleitung der Arbeit der (Erz-)Bistümer im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen und die Beteiligung an Aufarbeitungsprozessen.