Seit Frühjahr 2023 gibt es eine unabhängige Beauftragte für den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie ist dafür zuständig, die Bearbeitung von Meldungen personell zu zentralisieren und eine transparente sowie einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.
Seit Frühjahr 2023 gibt es eine unabhängige Beauftragte für den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie ist dafür zuständig, die Bearbeitung von Meldungen personell zu zentralisieren und eine transparente sowie einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.
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Sarah Röser ist die neue Unabhängige Beauftragte im diözesanen Schutzprozess des Bistums Osnabrück gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch. Die 31-jährige Kirchenrechtlerin hat die Aufgabe am 1. Februar 2024 übernommen.
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In der aktuellen „Kirchendiskussion“ begegnen mir immer wieder eine Frage und eine Aussage, nämlich: „Wie konnte es überhaupt zu den ganzen Missbrauchsfällen kommen?“ und „Das mit den Reformen geht alles viel zu langsam!" Heute Abend blätterte ich durch Zufall einen Ordner mit alten Texten von mir durch und da fand ich folgenden Text ...
Um die besondere Fürsorge gegenüber Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu fördern, hat das Bistum Osnabrück im November 2023 eine Ombudsperson eingesetzt. Simon Kampe verstärkt als Interessenvertreter für Betroffene den diözesanen Schutzprozess.
Um die besondere Fürsorge gegenüber Betroffenen zu fördern, hat das Bistum Osnabrück im November 2023 eine Ombudsperson eingesetzt: Simon Kampe arbeitet eng mit den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene zusammen, um gemeinsame wirksame Hilfe für Betroffene zu gewährleisten.
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Das Bistum Osnabrück geht einen weiteren Schritt zur Verbesserung im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt: So trat nun Simon Kampe als neue Ombudsperson seinen Dienst an. Der 38-Jährige wird ab sofort die Interessen der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück vertreten.
Das Verfahren zur Anerkennung des Leids gibt Betroffenen die Möglichkeit, einfach und ohne die Belastungen eines Gerichtsverfahrens Geldleistungen zu erhalten.
Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.
Anfang 2019 ist das „Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ in Kraft getreten, kurz „Schutzprozess“. Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und dem Engagement von externen Fachleuten, die nicht im Bistum angestellt sind. Hier erfahren Sie mehr zum Konzept.
Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.