Suizidassistenz – Autonomie im Grenzbereich
Um „Suizidassistenz – Autonomie im Grenzbereich“ ging es beim diesjährigen Ärzte- und Juristentages im Bistum Osnabrück. Bei der Veranstaltung in der Aula der Ursulaschule in Osnabrück wurde das Thema aus theologischer, medizinischer und juristischer Perspektive beleuchtet.
Diese Diskussion ist umso wichtiger, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das Verbot von geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt hatte und in Politik und Gesellschaft nun um einen angemessenen Umgang mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerungen wird.
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Nach der Begrüßung durch Bischof Dominicus Meier OSB sprach Professorin Monika Bobbert von der Universität Münter über die ethisch-theologische Sichtweise und der Nordhorner Arzt Ansgar Siegmund über die medizinische. Kurzfristig verhindert war der Kölner Jura-Professor Wolfram Höfling. Sein Statement wurde verlesen. Veranstaltet wurde die Tagung von der Stabsabteilung Recht und Revision im Bischöflichen Generalvikariat und der Bioethik-AG im Bistum.