Im Frühjahr 2021 hat das Bistum Osnabrück die Universität Osnabrück mit einer umfangreichen Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt im Bistum beauftragt. Die Studie soll innerhalb von drei Jahren erstellt werden und neben einer quantitativen Analyse der Fälle sexualisierter Gewalt auch die Erarbeitung beispielhafter Fallberichte und die Beschreibung und Einordnung typischer Muster von Betroffenenschicksalen und Täterhandeln umfassen.
Das Forschungsvorhaben trägt den Titel „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück“. Zur Umsetzung gewährleistet das Bistum den Wissenschaftler*innen der Universität uneingeschränkten Zugang zu seinen Akten. Die Ergebnisse der Studie werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Über den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Publikation entscheidet allein die Universität Osnabrück.
Das Forschungsprojekt umfasst drei Teilbereiche:
- eine quantitative Analyse von Fällen sexualisierter Gewalt durch Kleriker im Bistum Osnabrück seit 1945 anhand von Akten und durch Befragung von Betroffenen und Zeitzeugen;
- die Erarbeitung beispielhafter Fallberichte sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum aus der Perspektive der Betroffenen, aber auch aus der Perspektive der Beschuldigten, der Pfarreien und der Bistumsleitung;
- die Beschreibung und Einordnung typischer Muster von Betroffenenschicksalen, Täterhandeln, Reaktionen auf Gemeindeebene und des Handelns der Bistumsleitung, um auf diese Weise die Ursachen und Rahmenbedingungen sexualisierter Gewalt sichtbar zu machen.
Weitere Infos
- Aktuelle Informationen zur Studie gibt es auf der Internetseite der Universität.
- Grundlegende und aktuelle Informationen zum Schutzprozess und zu Prävention und Missbrauch im Bistum Osnabrück gibt es hier.
Anfang 2022 haben die Verantwortlichen für die Studie eine Steuerungsgruppe eingerichtete, die das Projekt kritisch begleitet. In der siebenköpfigen Gruppe sitzen drei Betroffene von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum. Die Steuerungsgruppe bewertet den Projektfortschritt und ist vollständig unabhängig von kirchlichen Stellen. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier in einer Pressemitteilung der Universität Osnabrück.
Am 20. September 2022 hat die Universität nach rund einem Jahr Forschung einen ersten Teilbericht vorgelegt. Dieser widmet sich der Frage, ob in Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt die Vorgehensweise von Bistumsverantwortlichen im Einklang mit den Vorschriften des staatlichen und des kirchlichen Rechts stand – hier ist also das Handeln von Bischöfen und anderen Mitgliedern der diözesanen Leitungsebene im Fokus, und zwar im Zeitraum von 1945 bis heute. Die Universität Osnabrück stellt diesen Zwischenbericht allen Internetseite auf ihrer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung: https://www.s-gewalt.uni-osnabrueck.de
Bischof em. Franz-Josef Bode ist in einer Pressekonferenz am 22. September ausführlich auf die Inhalte der Teilstudie eingegangen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Am 2. Oktober 2024 hat die Universität Osnabrück den Abschlussbericht des Forschungsprojekts vorgestellt. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden erstmals Gesamtzahlen zu Betroffenen, Taten und beschuldigten Klerikern im Bistum Osnabrück benannt. Überdies präsentierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Ergebnisse neuer Forschungsansätze dazu, wie Tatvorwürfe durch Beschuldigte, Kirchenverantwortliche und das soziale Umfeld umgedeutet wurden und wie es dadurch möglich wurde, Taten zu begehen und zu verdecken. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Studie: https://www.s-gewalt.uni-osnabrueck.de/ergebnisse
Das Bistum Osnabrück, der Betroffenenrat Nord und die Monitoring-Gruppe im Schutzprozess haben sich am 9. Oktober 2024 in einer Pressekonferenz ausführlich zum Abschlussbericht der Universität geäußert. Die Pressekonferenz kann hier nachverfolgt werden (auch mit den Statements von Generalvikar Ulrich Beckwertmert und Iliona Düing vom Betroffenenrat Nord zum Download)