Umsetzung des Schutzprozesses im konkreten Verdachtsfall

Ein Schwerpunkt der Arbeit im Schutzprozess des Bistums Osnabrück ist die Vorgabe transparenter Handlungsanweisungen zum Umgang mit konkreten Fällen sexuellen Missbrauchs. Solche Handlungsanweisungen sollen helfen, Verantwortlichkeiten und Abläufe zu klären, und gewährleisten, dass die Betroffenen bestmöglich geschützt, angehört und ihnen wirksam geholfen wird; dass eine Vertuschung in der Kirche verhindert wird; dass Täter im Falle der Strafbarkeit durch staatliche Organe ungehindert verfolgt werden können und dass die Taten der Beschuldigten innerkirchlich aufgeklärt und disziplinarrechtlich stringent geahndet werden.

Zentrale Stelle zur Mitteilung von sexuellem Missbrauch sind nach dem Handlungskonzept des Bistums Osnabrück die gegenüber kirchlichen Entscheidungsträgern unabhängigen Ansprechpersonen. An sie können sich alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch jederzeit wenden.

Kontakt für Betroffene

Hier finden Sie die Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexueller und spiritueller Gewalt im Bistum Osnabrück.

Nicht selten öffnen sich Betroffene von Missbrauch allerdings zunächst nur im Rahmen seelsorglicher oder therapeutischer Gespräche. Ergibt sich für Seelsorger oder Therapeuten in diesem „Vier-Augen“-Rahmen der Verdacht sexuellen Missbrauchs, sind sie aufgefordert, die Gespräche mit dem Ziel zu führen, die externen Ansprechpersonen zu kontaktieren. Diese Gespräche müssen immer mit der nötigen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Betroffenen geführt werden und können sich daher durchaus über einen längeren Zeitraum hinziehen; es sei denn, es ist Gefahr im Verzug und ein unmittelbares Handeln zum Schutze anderer Personen erforderlich. Erfahrungsgemäß sind viele Betroffene zunächst nicht bereit, sich über den seelsorglichen oder therapeutischen Rahmen hinaus zu öffnen – das haben Seelsorge oder Therapie wegen der damit verbundenen Schweigepflicht zu akzeptieren. Ziel der Gespräche muss es aber in jedem Fall sein, die Betroffenen dazu zu bewegen, so bald wie möglich jeden Verdacht an die unabhängigen Ansprechpersonen zu melden.

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Die Aufgabe der Ansprechpersonen ist es, bei hinreichender Schlüssigkeit der Vorwürfe mit den Betroffenen vertrauliche Gespräche zu führen. Deren Ziel ist es, die Betroffenen dazu zu bewegen, sich gegenüber der Institution Kirche zu öffnen und den Vorfall gegebenenfalls auch an die staatlichen Verfolgungsbehörden zu melden. Auch diese Gespräche können unter Umständen lange dauern, es ist aber am Ende über das Ergebnis des Gesprächs in jedem Fall ein Protokoll aufzunehmen. Die unabhängigen Ansprechpersonen informieren die Betroffenen dabei auch über Möglichkeiten, Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf unterstützen sie die Betroffenen bei der Antragsstellung.

Weitere Infos

Es erfolgt – wenn die Betroffenen sich tatsächlich öffnen wollen – durch Vermittlung der Ansprechpersonen eine Meldung an den Generalvikar, der hier nicht als Person, sondern als kirchliche Behörde angesprochen ist. Dort werden dann die Personalverantwortlichen und die einzelnen Arbeitsgruppen des Schutzprozesses informiert und die vorgesehenen Schritte eingeleitet. Soweit noch nicht erfolgt, werden von dort – entsprechend der diözesanen Verfahrensregelungen – Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und die kirchenrechtlichen und disziplinarrechtlichen Schritte eingeleitet. Alle innerkirchlichen Maßnahmen haben sich – entsprechend der Regelungen im staatlichen Recht – den Ermittlungen der staatlichen Verfolgungsbehörden unterzuordnen.

Nach Abschluss dieses Verfahrens bietet der Bischof jedem Betroffenen ein persönliches Gespräch an.