Was ist der „Bischöfliche Stuhl“?

In der kirchlichen Vermögensverwaltung ist der Begriff des „Bischöflichen Stuhls“ eine Bezeichnung für eine juristische Person, welche als Vermögensträger fungiert. Der Bischöfliche Stuhl ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger jenes Vermögens, das dem Bischof seit der Gründung des Bistums zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung steht.

Die Bezeichnung resultiert aus der Bindung des Vermögens an Amt und Aufgaben des Bischofs. Im Laufe der Jahrhunderte veränderte sich – u. a. aufgrund sich verändernder Strukturen in Kirche und Gesellschaft – auch die Ausrichtung des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück. In den Fokus genommen wurden spätestens seit dem 19. Jahrhundert in erster Linie sozial-karitative Aufgaben und Projekte. So ist der Bischöfliche Stuhl zu Osnabrück heute im Wesentlichen Träger von Krankenhäusern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Altenhilfe und der Betreuung von Obdachlosen. Mehr über die Vermögensverhältnisse des Bischöflichen Stuhls im Bistum Osnabrück lesen Sie hier!