Was unternimmt die katholische Kirche in Deutschland gegen sexuellen Missbrauch?

Direkt nach den publik gewordenen Missbrauchsfällen im Jahr 2010 hat die Deutsche Bischofskonferenz vielfältige und nachhaltige Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in kirchlichen Institutionen beschlossen und, parallel mit gesetzgeberischen Überprüfungen und Weiterentwicklungen des Bundesgesetzgebers, darauf hingewirkt, die strukturellen Rahmenbedingungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter zu verbessern und dadurch möglichst zu verhindern.

Die im Jahr 2010 in Kraft gesetzten „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, und die Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt in kirchlichen Institutionen“ wurden im Jahr 2013 grundlegend überarbeitet.  Insbesondere wurden dabei auch die Regelungen zu Vorlagepflichten von Erweiterten Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige und die Sicherstellung der Geeignetheit des Personals in der Betreuung von erwachsenen Schutzbefohlenen präzisiert.

Mit den in Kraft gesetzten Leitlinien und der Rahmenordnung werden auch „Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen eine Grenzüberschreitung darstellen“ erfasst. Damit gehen die Leitlinien und die Rahmenordnung über das deutsche Strafrecht hinaus und beziehen auch die an der christlichen Moral und Werte orientierten Tatbestandsfassung des kirchlichen Strafrechts mit ein. In jedem der 27 Bistümer in Deutschland wurde außerdem eine Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch eingerichtet. Die Koordinationsstelle ist insbesondere für die Unterstützung, Vernetzung und Steuerung der diözesanen Präventionsaktivitäten verantwortlich.

Darüber hinaus wurden verschiedene Projekte zur Aufarbeitung initiiert.