Welche Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch gibt es im Bistum Osnabrück?

Zum 1. September 2010 wurde durch Bischof Franz-Josef Bode das „Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Osnabrück“ in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur von der Persönlichkeit her geeignete Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt werden.

Entsprechend den Vorgaben der Deutschen Bischofkonferenz wurde zum 1. Mai 2011 auch im Bistum Osnabrück eine Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch eingerichtet.

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2013 überarbeiteten „Leitlinien“ und der „Rahmenordnung“ der Deutschen Bischofskonferenz ist zum 1. Oktober 2014 das Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück (Präventionsordnung) in Kraft getreten, das das Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Osnabrück fortschreibt.

Die einschlägigen Gesetzestexte, Regelungen und Erläuterungen dazu sind hier nachzulesen.

Neben der Umsetzung und Nachachtung der vorgegebenen Standards bedarf es für die notwendige Sensibilisierung und  Aufmerksamkeit für das komplexe Thema „sexualisierte Gewalt“ zusätzlicher Wissensvermittlung und geeigneter Schulungsmaßnahmen. Daher ist das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen“ integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der ehrenamtlich Tätigen.

Insbesondere im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit, in den katholischen Kindertagesstätten und  in den Schulen  in Trägerschaft der Schulstiftung des Bistums ist das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ und „Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz“ schon seit Jahren fest in verpflichtenden Schulungsprogrammen verankert.

Neben den vorgegebenen Standards zur Überprüfung der Geeignetheit des Personals (Erweitertes Führungszeugnis, Straffreiheitserklärung, Selbstverpflichtungserklärung) liegt ein besonderer Ausbildungsschwerpunkt darin, sensibel im Umgang mit möglichen Erkennungsmerkmalen bei Grenzüberschreitungen und bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt zu sein. Durch strukturelle und personelle Vorgaben soll sowohl die Gefahr von Übergriffen in kirchlichen Einrichtungen minimiert, als auch die notwendige Fachkompetenz im Umgang mit Verdachtsfällen vorgehalten werden.

Alle kirchlichen Einrichtungen und Institutionen im Bistum Osnabrück sind derzeit außerdem damit beauftragt, ein Einrichtungsbezogenes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dieses ISK soll dazu dienen, dass zur praxistauglichen Umsetzung der Präventionsstandards auch die spezifischen Besonderheiten „vor Ort“ Berücksichtigung finden. Neben der Erstellung einer Risikoanalyse gehört dazu auch die Festlegung eines einrichtungsbezogenen Notfallplanes, damit beim Umgang mit einem Vermutungs- bzw. Verdachtsfall von grenzüberschreitendem Verhalten alle Beteiligten auf ein transparentes und klar gegliedertes Handlungsschema der jeweiligen Institution zurückgreifen können, um in den oft sehr komplexen Situationen besonnen und fachlich angemessen handeln zu können.

Bischof Franz-Josef Bode hat im Februar 2019 zudem ein erweitertes Konzept vorgestellt, das im Bistum Osnabrück ab sofort für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch gilt: den Diözesanen Schutzprozess. Das Konzept umfasst fünf Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Hilfe für Betroffene, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Klärung systemischer Grundsatzfragen. Näheres dazu erfahren Sie hier.