Der Haushalt des Bistums Osnabrück wird vom Kirchensteuerrat beschlossen. Dieses Gremium besteht vor allem aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den örtlichen Kirchenvorständen gewählt werden. Es überwacht auch die Durchführung des Haushalts und stellt den Jahresabschluss fest. Zudem wird der Jahresabschluss von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls wird von der Finanzverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat aufgestellt, von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der internen Revision geprüft und vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat kontrolliert. Nach Vorlage und Beratung im Kirchensteuerrat wird der Jahresabschluss dem Bischof zur endgültigen Feststellung vorgelegt.
Der Jahresabschluss des Domkapitels wird von der Finanzverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat aufgestellt und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Nach Vorlage und Beratung im Kirchensteuerrat wird der Jahresabschluss dem Domkapitel zur endgültigen Feststellung vorgelegt.
Die Jahresabschlüsse aller drei Körperschaften werden jährlich im Herbst in einem gemeinsamen Finanzbericht veröffentlicht. Informationen zum aktuellen Finanzbericht finden Sie hier!