Wer muss Kirchensteuer bezahlen?

Die Bistümer dürfen nur diejenigen Personen zur Zahlung von Kirchensteuern heranziehen, die ihr angehören. Daher sind für die Kirchensteuerpflicht in allen Kirchensteuergesetzen drei Kriterien entscheidend: Die Kirchenmitgliedschaft (begründet durch die Taufe), der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kirchenmitglieds sowie die steuerliche Leistungsfähigkeit, die grundsätzlich daran gemessen wird, dass die Pflicht zur Zahlung einer staatlichen Steuer besteht (vor allem Einkommen-/Lohn-/Kapitalertragsteuer). In Deutschland zahlen im Wesentlichen nur Kirchenmitglieder, die lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind Kirchensteuer.

In bestimmten Lebenssituationen – etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes, oder wenn einem Unternehmer besondere Steuerpflichten entstehen – kann ein Teil der Kirchensteuer erlassen werden. Dafür ist ein formloser Antrag auf Erlass bei der Abteilung Finanzen des Bistums Osnabrück einzureichen.