Wie geht es nach dem Rücktritt von Bischof Franz-Josef Bode weiter?

Nachdem Papst Franziskus der Bitte von Bischof Franz-Josef Bode entsprochen hat, sein Amt niederlegen zu dürfen, beginnt die Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls (Sedisvakanz). Das Osnabrücker Domkapitel hat Weihbischof Johannes Wübbe zum Diözesanadministrator für das Bistum Osnabrück gewählt. Der Diözesanadministrator leitet das Bistum, bis ein neuer Bischof eingeführt ist. Zum Ständigen Vertreter ernannte Weihbischof Wübbe den bisherigen Generalvikar Ulrich Beckwermert.

Zentrales Gremium für die Neubesetzung des Bischofsstuhls im Bistum Osnabrück ist das Domkapitel. Das Verfahren sieht im Einzelnen folgende Schritte vor:

  • Zur Wahl eines neuen Bischofs erstellt das Osnabrücker Domkapitel eine Liste mit möglichen Kandidaten und schickt sie an den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Heiligen Stuhls in Deutschland. Laut dem „Preußenkonkordat“, das die rechtliche Grundlage für die Bischofswahl ist, sind die weiteren Bistümer im ehemals preußischen Rechtsbereich ebenfalls dazu berechtigt, Kandidaten vorzuschlagen. Das sind die (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Köln, Paderborn, Aachen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster und Trier.
  • Der Nuntius holt Informationen über die Kandidaten ein und leitet die Vorschläge mit seinem Bericht nach Rom weiter.
  • Der Heilige Stuhl schickt die sogenannte „Terna“, eine Liste mit drei Kandidaten, nach Osnabrück zurück. Für die Terna ist der Papst nicht an die Liste des Domkapitels gebunden. Er kann unter Würdigung der eingereichten Vorschläge auch Kandidaten benennen, die er selbst für geeigneter hält.
  • Sobald die Liste aus Rom in Osnabrück eingetroffen ist, beruft der Domdechant das Domkapitel zur Bischofswahl ein. Binnen dreier Monate muss das Kapitel zusammentreten und in freier, gleicher und geheimer Wahl einen neuen Bischof wählen.
  • Das Preußenkonkordat schreibt vor, dass das Domkapitel nach erfolgreicher Wahl bei den Landesregierungen nachfragt, ob es politische Bedenken gegen den Gewählten gibt. Aufgrund der geltenden Verträge muss das Bistum Osnabrück bei der Landesregierung von Niedersachsen anfragen, das Land Bremen fordert lediglich die Mitteilung der Personalien des in Aussicht genommenen Kandidaten.
  • Nach Einholung der Stellungnahmen der Landesregierungen informiert das Kapitel den Heiligen Stuhl über das Ergebnis der Wahl.
  • Der Papst ernennt den neuen Bischof von Osnabrück.
  • Der ernannte Bischof leistet den konkordatär vorgeschriebenen Treueeid vor dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen. In Bremen ist ein entsprechender Eid vor dem Hintergrund des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Bremen nicht vorgesehen.
  • Die Amtsübernahme erfolgt in einem feierlichen Gottesdienst im Dom St. Petrus. Dabei präsentiert der neue Bischof den Mitgliedern des Domkapitels seine Ernennungsurkunde und nimmt symbolisch auf dem Bischofsstuhl, der Kathedra, Platz. Mit der Amtsübernahme erlangt der neue Bischof die Amtsgewalt. Damit endet die Vakanz und zugleich das Amt des Diözesanadministrators.

Das Domkapitel hat bereits im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Synodalen Weges angekündigt, in das Wahlverfahren für einen neuen Bischof in Osnabrück Laien stärker einbeziehen zu wollen. Wie genau, lesen Sie hier.