Aufarbeitungskommission

Die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück verbindet bis in das Jahr 1995 hinein eine gemeinsame Geschichte. Das Erzbistum Hamburg ist 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervorgegangen. Deshalb wurde die Bildung einer gemeinsamen Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auf Ebene der norddeutschen Metropolie und die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates vereinbart.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat nach ihrer konstituierenden Sitzung am 25. Oktober 2022 in Hamburg ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihr Aufgaben sind:

  1. die fachliche Begleitung der quantitativen und qualitativen Aufarbeitungsprozesse in den Diözesen und deren Vernetzung,
  2. die fachliche Begleitung der Aufarbeitung des administrativen Umgangs mit Tätern und Betroffenen,
  3. die Untersuchung institutioneller und struktureller Voraussetzungen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben.
  4. Die Kommission versteht sich zum Thema Aufarbeitung als Ansprechpartnerin für Betroffene.

Weitere Infos

  • Hier geht es zum Internetauftritt der Aufarbeitungskommission.
  • Mehr Informationen zum gemeinsamen Betroffenenrat Nord der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück gibt es hier.
  • Grundlegende und aktuelle Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück sowie zur Präventionsarbeit des Bistums gibt es hier.

Mitglieder der Kommission sind Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Mitarbeitende aus den Diözesen, die in der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Institutionen erfahren sind. Drei Mitglieder werden aus dem gemeinsamen Betroffenenrat Nord der Bistümer entsandt und in der Kommission als Expertinnen oder Experten mitwirken.