Häufig gestellte Fragen zur Kirchenfinanzierung

Geldschein an Wäscheleine
Bild: pixabay.com, webandi

Was ist die Kirchensteuer? Und wer muss sie bezahlen? Was versteht man unter Staatsleistungen? Was ist der Bischöfliche Stuhl?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kirchenfinanzierung. Ein noch umfangreicheres Dossier zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz.

Außerdem gibt es hier eine Reihe von Videobeiträgen unserer Reihe „Ganz irdisch – Osnabrücker Kirchenfinanzen kurz erklärt“

Damit die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie die engagierte Mitarbeit von Menschen und eine sichere Finanzgrundlage. Die katholische Kirche finanziert sich überwiegend aus der Kirchensteuer. Jedes der 27 (Erz-)Bistümer erhält die Kirchensteuer seiner Gläubigen. In einem kleineren Umfang tragen auch Vermögenserträge und sogenannte Staatsleistungen zu den Kirchenfinanzen bei.

Ordensgemeinschaften erhalten in der Regel keine Kirchensteuermittel. Sie finanzieren sich und ihr Engagement im religiösen und sozialen Bereich im Wesentlichen durch ihre Arbeit und Spenden.

Die genaue Finanzierung des Bistums Osnabrück können Sie hier in den Finanzberichten nachlesen.

Damit die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie die engagierte Mitarbeit von Menschen und eine sichere Finanzierungsgrundlage. Diese Grundlage bildet in Deutschland die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist eine Abgabe der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie ist keine staatliche Subvention, sondern ein Mittel der Finanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder. Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent). Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Für den Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter bezahlen die Kirchen Gebühren an den Staat, der für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens erhält. In Bayern wird die Kircheneinkommensteuer durch eigene Kirchensteuerämter festgesetzt und erhoben.

Ein erklärendes Video zum Thema Kirchensteuer gibt es hier!

Das deutsche Kirchensteuersystem ist gerecht. Die Anbindung an das deutsche Einkommensteuerrecht sorgt dafür, dass jeder nur so viel bezahlt, wie es seiner finanziellen Leistungsfähigkeit entspricht.

Die Kirche bewahrt ihre Unabhängigkeit. Es gibt grundsätzlich keine wirtschaftlich mächtigen Geldgeber, die maßgeblichen Einfluss auf kirchliche Entscheidungen nehmen können.

Die Anlehnung an das staatliche Steuersystem gewährt eine weitgehende Planungssicherheit. Im Vergleich zu der Unsicherheit des Eingangs sowie der Höhe von Spenden bietet dieses System eine nachhaltige Berechenbarkeit.

Das Recht, von den Mitgliedern Kirchensteuer zu erheben, ist kein Sonderrecht der großen Kirchen. Das Grundgesetz bestimmt, dass sämtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dieses Steuererhebungsrecht besitzen, sofern sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Bislang machen folgende Religionsgemeinschaften von diesem grundgesetzlich verankerten Recht Gebrauch:

  • die (Erz-)Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche,
  • die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland,
  • die jüdischen Gemeinden und Religionsgemeinschaften,
  • das katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland,
  • einige Freireligiöse Gemeinden,
  • die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten.

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer stehen dem Bistum zu, in dem der jeweilige Kirchensteuerzahler seinen Wohnsitz hat.

Die Höhe des Kirchensteueraufkommens ist maßgeblich abhängig von der Zahl der Beschäftigten und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Im Jahr 2020 wurden von den kirchensteuerpflichtigen Katholiken im Bundesgebiet insgesamt 6,45 Milliarden Euro Kirchensteuern bezahlt.

Im Bistum Osnabrück werden im Jahr 2023 rund 167 Millionen Euro Kirchensteuer erhoben. Dieser Betrag entspricht etwa 83 Prozent der Einnahmen des Bistumshaushalts. Insgesamt umfasste der Haushalt im Jahr 2022 rund 200 Millionen Euro. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Die Bistümer dürfen nur diejenigen Personen zur Zahlung von Kirchensteuern heranziehen, die ihr angehören. Daher sind für die Kirchensteuerpflicht in allen Kirchensteuergesetzen drei Kriterien entscheidend: Die Kirchenmitgliedschaft (begründet durch die Taufe), der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kirchenmitglieds sowie die steuerliche Leistungsfähigkeit, die grundsätzlich daran gemessen wird, dass die Pflicht zur Zahlung einer staatlichen Steuer besteht (vor allem Einkommen-/Lohn-/Kapitalertragsteuer). In Deutschland zahlen im Wesentlichen nur Kirchenmitglieder, die lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind Kirchensteuer.

In bestimmten Lebenssituationen – etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes, oder wenn einem Unternehmer besondere Steuerpflichten entstehen – kann ein Teil der Kirchensteuer erlassen werden. Dafür ist ein formloser Antrag auf Erlass bei der Abteilung Finanzen des Bistums Osnabrück einzureichen.

Ja, denn tatsächlich zahlt nur gut ein Drittel der Katholiken Kirchensteuer. Rund 37 Prozent der Katholiken zahlen ca. 97 Prozent des Kirchensteueraufkommens. Wer keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt, ist grundsätzlich auch kein Kirchensteuerzahler. Das gilt für Geringverdiener, meistens auch Rentner, Arbeitslose, Kinder, Schüler und Studierende sowie Ordensleute. Eine Ausnahme bilden – mancherorts – Allgemeine Kirchgelder, die von den Kirchengemeinden erhoben werden, aber nur Kleinstbeträge ausmachen.

Wesentliche Entscheidungen über die Verwendung der Kirchensteuer obliegen einem speziellen Kirchengremium. Der Bischof ist demzufolge nicht allein verfügungsberechtigt.

Dieses Gremium ist im Bistum Osnabrück der Kirchensteuerrat. Dieser setzt sich vor allem zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den örtlichen Kirchenvorständen gewählt werden. Der Kirchensteuerrat beschließt den Haushalt des Bistums Osnabrück und überwacht dessen Durchführung.

Ein Großteil der Kirchensteuer, die jährlich in den Bistumshaushalt einfließt, wird für Ausgaben in Seelsorge und Caritas, Beratung und Lebenshilfe sowie Bildung und Kultur verwendet. Rund 200 Millionen Euro umfasst der Haushalt des Bistums Osnabrück für das Jahr 2023.

Der größte Teil der Haushaltsmittel für dieses Jahr geht mit rund 61 Millionen Euro an die Kirchengemeinden, zum Beispiel für die Seelsorge, für Personal oder für Investitionen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet mit gut 34 Millionen Euro der Bereich „Soziale Dienste“, in dem beispielsweise Kitas, Beratungsstellen und Caritas Gelder erhalten. In den Bereich „Bildung, Kunst, Medien“ investiert das Bistum knapp 35 Millionen Euro. Der Großteil davon fließt in die katholischen Schulen. Weitere Gelder fließen zum Beispiel in Verwaltungsaufgaben, Gottesdienste und Seelsorge, sowie weltkirchliche Aufgaben.

Ausführliche Informationen gibt es hier!

Ein solches System hätte zur Folge, dass eine Kirchengemeinde, in der leistungsstarke Personen wohnen, mehr Geld zur Verfügung hätte als eine Gemeinde, in der viele Arbeitslose und Geringverdiener wohnen, die nur wenig zur finanziellen Sicherstellung ortskirchlicher Aufgaben beitragen können. Die Verwaltung der Kirchensteuer durch ein Bistum und ihre Verteilung nach sachgerechten, allgemeingültigen Schlüsseln nach Vorgaben des Kirchensteuerrates garantiert jeder Gemeinde eine angemessene Grundausstattung, unabhängig vom Kirchensteueraufkommen in ihrem Bereich.

Nein, das automatische Verfahren zum Einbehalt von Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, das seit 1. Januar 2015 zur Anwendung kommt, ist keine neue Kirchensteuer. Grundsätzlich wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Da Kapitalerträge generell Einkünfte sind, die der Einkommensteuer unterliegen, wurde auch bisher die Kirchensteuer auf Basis der Kapitalerträge bzw. der darauf zu entrichtenden Kapitalertragsteuer festgesetzt. Es handelt sich also nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein neues automatisiertes Erhebungsverfahren.

Ein umfangreiches Glossar zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz.

Rund 200 Millionen Euro stehen dem Bistum im Jahr 2023 insgesamt zur Verfügung. Etwa 83 Prozent dieser Summe stammen aus Kirchensteuern. Weitere Einnahmen stammen zum Beispiel aus Spenden und aus den Rücklagen.

Der größte Teil der Haushaltsmittel für dieses Jahr geht mit rund 61 Millionen Euro an die Kirchengemeinden, zum Beispiel für die Seelsorge, für Personal oder für Investitionen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet mit gut 34 Millionen Euro der Bereich „Soziale Dienste“, in dem beispielsweise Kitas, Beratungsstellen und Caritas Gelder erhalten. In den Bereich „Bildung, Kunst, Medien“ investiert das Bistum knapp 35 Millionen Euro. Der Großteil davon fließt in die katholischen Schulen. Weitere Gelder fließen zum Beispiel in Verwaltungsaufgaben, Gottesdienste und Seelsorge, sowie weltkirchliche Aufgaben.

Ausführliche Informationen gibt es hier!

Der Haushalt des Bistums Osnabrück wird vom Kirchensteuerrat beschlossen. Dieses Gremium besteht vor allem aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den örtlichen Kirchenvorständen gewählt werden. Es überwacht auch die Durchführung des Haushalts und stellt den Jahresabschluss fest. Zudem wird der Jahresabschluss von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls wird von der Finanzverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat aufgestellt, von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der internen Revision geprüft und vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat kontrolliert. Nach Vorlage und Beratung im Kirchensteuerrat wird der Jahresabschluss dem Bischof zur endgültigen Feststellung vorgelegt.

Der Jahresabschluss des Domkapitels wird von der Finanzverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat aufgestellt und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Nach Vorlage und Beratung im Kirchensteuerrat wird der Jahresabschluss dem Domkapitel zur endgültigen Feststellung vorgelegt.

Die Jahresabschlüsse aller drei Körperschaften werden jährlich im Herbst in einem gemeinsamen Finanzbericht veröffentlicht. Informationen zum aktuellen Finanzbericht finden Sie hier!

Da die Kirche durch ihren Dienst für Gott und an den Menschen zugleich auch gesellschaftsdienliche Aufgaben wahrnimmt, empfängt sie von alters her näher bestimmte Leistungen des Staates. Der Begriff Staatsleistungen untergliedert sich herkömmlich in direkte, also unmittelbare oder positive Staatsleistungen (Dotationen, Subventionen) sowie in indirekte, also mittelbare oder negative Staatsleistungen (Gewährleistung individueller Religions- sowie korporativer Kirchenfreiheit, Gewährung abgabenrechtlicher Vergünstigungen).

Ein umfangreiches Glossar zum Thema Staatsleistungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Kirchen erhalten für die Erfüllung von Aufgaben, die sie im sozial-caritativen Bereich erbringen, öffentliche Mittel. Sie werden dabei nicht besser gestellt als jeder andere, z. B. auch private Leistungserbringer auf diesem Gebiet. Das gilt z.B. für kirchliche Krankenhäuser, Jugendarbeit, Kindergärten, kirchliche Schulen und Hochschulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Es handelt sich oft um Leistungen, die – wie z. B. in der Krankenpflege und im Bildungswesen – die Kirchen schon vor Jahrhunderten entwickelt und seitdem angeboten haben, bevor sie der Staat seinerseits als teilweise eigene Aufgabe übernommen hat. Außerdem sichert das kirchliche Engagement den Bürgern im Staat ein plurales Angebot im Bildungs- und Sozialbereich.

In der kirchlichen Vermögensverwaltung ist der Begriff des „Bischöflichen Stuhls“ eine Bezeichnung für eine juristische Person, welche als Vermögensträger fungiert. Der Bischöfliche Stuhl ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger jenes Vermögens, das dem Bischof seit der Gründung des Bistums zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung steht.

Die Bezeichnung resultiert aus der Bindung des Vermögens an Amt und Aufgaben des Bischofs. Im Laufe der Jahrhunderte veränderte sich – u. a. aufgrund sich verändernder Strukturen in Kirche und Gesellschaft – auch die Ausrichtung des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück. In den Fokus genommen wurden spätestens seit dem 19. Jahrhundert in erster Linie sozial-karitative Aufgaben und Projekte. So ist der Bischöfliche Stuhl zu Osnabrück heute im Wesentlichen Träger von Krankenhäusern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Altenhilfe und der Betreuung von Obdachlosen. Mehr über die Vermögensverhältnisse des Bischöflichen Stuhls im Bistum Osnabrück lesen Sie hier!