Für Betroffene von sexualisierter Gewalt stehen vielfältige Hilfen zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht. Welche Hilfen im konkreten Fall möglich sind, dazu beraten die unabhängigen Ansprechpersonen und die Ombudsperson für Betroffene.
Beratung und Therapieangebote
Die Ansprechpersonen vermitteln bei Bedarf seelsorgliche oder therapeutische Hilfsangebote. Hier finden Sie eine Liste mit Beratungsstellen innerhalb und außerhalb des Bistums Osnabrück.
Monetäre Anerkennungsleistungen
Ein Verfahren zur Anerkennung des Leids gibt Betroffenen die Möglichkeit, einfach und ohne die Belastungen eines Gerichtsverfahrens Geldleistungen zu erhalten. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier.
Außerdem beteiligt sich das Bistum Osnabrück am Ergänzenden Hilfssystem (EHS), das einspringt, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen. Information zum EHS finden sie hier.
Anrechte und weitere Hilfen
Unter bestimmten Umständen können Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfall anerkannt und daraus Leistungsansprüche abgeleitet werden – auch bei diesem Verfahren können die Ansprechpersonen unterstützen.