Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Zur Erteilung von Religionsunterricht brauchen Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst eine Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaften.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf
bei Fragen zur Antragsstellung

Andrea Benneweg
Tel.: 0541/318-351
E-Mail: schulabteilung@ bistum-os.de

bei inhaltlichen Fragen

Jens Kuthe
Tel.: 0541/318-354
E-Mail: j.kuthe@ bistum-os.de

bei Fragen zum Mentorat

Hier geht es zur Homepage des Mentorats

Die Missio-Ordnung des Bistums Osnabrück wurde zum 6. April 2023 vor dem Hintergrund der neuen Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz und mit Blick auf die Einführung eines gemeinsam verantworteten Christlichen Religionsunterrichts erneuert.

Voraussetzungen dafür sind:

  • ein erfolgreicher Abschluss der für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden Studien der katholischen Theologie,
  • die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung
    und Eucharistie,
  • die Bereitschaft, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags den Religionsunterricht in  Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche in ökumenischem Geist glaubwürdig zu erteilen,
  • die Bereitschaft, ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Beantragung:

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (vorläufige Missio canonica) wird für einen befristeten Zeitraum erteilt, in dem zu Aus- oder Weiterbildungszwecken Religionsunterricht durch eine Lehrkraft mit katholischer Konfessionszugehörigkeit eigenverantwortlich erteilt werden muss: Referendariat, berufsbegleitende Weiterbildung.

Die Missio canonica wird nach Abschluss des Referendariats oder der Weiterbildung beantragt und gilt nach Erteilung unbefristet.

Vertretungslehrkräfte („Feuerwehrkräfte“) müssen keine Anträge stellen, sondern wenden sich direkt an die Schulabteilung. Siehe dazu „Was muss ich als (befristete) Vertretungslehrkraft beantragen?“.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird beantragt:

  1. Fürs Referendariat: im Bistum, in dem der Studienabschluss erworben wurde.
  2. Für die berufsbegleitende Weiterbildung: im Bistum, in dem die Lehrkraft tätig ist.

Die Missio canonica wird beantragt:

  1. Im Bistum, in dem die Lehrkraft tätig sein wird.


Im Bistum Osnabrück senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:

Postalisch: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück

Digital: schulabteilung@ bistum-os.de (ACHTUNG: Bei digitalem Versand muss die Beglaubigung auf der Vorderseite erfolgen und im Scan erkennbar sein!)

  • Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
    > belegt durch eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    > Die entsprechenden Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Bereitschaftserklärung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
    > Die entsprechenden Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
    > belegt durch eine Kopie des Studienbegleitbriefs o.ä.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird im Bistum Osnabrück durch den Generalvikar erteilt.

Der Antrag wird ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig vorliegen, geprüft und Sie erhalten i.d.R. nach 14 Tagen die Kirchliche Unterrichtserlaubnis postalisch zugesendet.

Bitte sehen Sie von Nachfragen nach dem Stand Ihres Antrags vor Ablauf des o.g. Zeitraums ab.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an

Postalisch: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück

Digital: schulabteilung@bistum-os.de (ACHTUNG: Bei digitalem Versand muss die Beglaubigung auf der Vorderseite erfolgen und im Scan erkennbar sein!)

Religionslehrkräfte sollen

  • ihren persönlichen Glauben und ihre Glaubenserfahrungen didaktisch und methodisch reflektiert in das Unterrichtsgeschehen einbringen.
  • für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Kolleginnen und Kollegen auch außerhalb des Unterrichts Ansprechpartnerinnen und -partner in Glaubens- und Lebensfragen sein.
  • sich durch Kritik an Glaube und Kirche zu einer persönlichen Stellungnahme herausgefordert sehen.
  • im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern, der Schulleitung und nicht zuletzt in der Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens als Christinnen und Christen erkennbar sein.

Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert. Ihre Herkunft, ihr Alter, mögliche Beeinträchtigungen, ihre persönliche Lebenssituation, ihre sexuelle Orientierung und ihre geschlechtliche Identität werden durch das Bistum als Vielfarbigkeit der Gottebenbildlichkeit und Bereicherung für die religiöse Bildung in Schule dankbar wertgeschätzt.

Mit dem Zeugnis christlichen Lebens unvereinbar sind Handlungen, die öffentlich wahrnehmbar propagandiert werden und sich explizit gegen die Kirche oder deren Werteordnung richten.

Sollten Sie sich aus Gründen entscheiden, Religionsunterricht endgültig nicht mehr erteilen zu wollen, bitten wir um eine Rücksendung der jeweiligen Urkunde an: Bischöfliches Generalvikariat – Abteilung Schulen und Hochschulen, Domhof 2, 49074 Osnabrück.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem offenen Gespräch über Ihre Entscheidung und die Hintergründe an, insofern Sie daran Bedarf haben.

Das Bistum Osnabrück bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit an, die Missio canonica zeitlich befristet auszusetzen.

Vertretungslehrkräfte müssen keine kirchliche Unterrichtserlaubnis oder eine Missio canonica beantragen, sondern erhalten eine Sondererlaubnis zur befristeten Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Diese gilt ausschließlich für eine konkrete Schule und ist auf maximal ein Schuljahr befristet.

Voraussetzung

  • Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs Katholische Theologie mit dem Ziel Lehramt (oder ein vergleichbarer Abschluss). Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Abschlusszeugnisses.
  • Bestätigte Teilnahme an den Modulen 1 & 2 des Mentorats für angehende Religionslehrkräfte (Infoabend und Beratungsgespräch). Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Studienbegleitbriefs.

Antrag

Senden Sie eine Mail an schulabteilung@bistum-os.de mit folgenden Informationen und Anhängen:

  • Name und pers. Kontaktdaten
  • Name und Adresse der Schule
  • Start- und Endzeitpunkt der befristeten Stelle
  • Scan des Abschlusszeugnisses
  • Scan des Studienbegleitbriefs

Sie erhalten die Sondererlaubnis zeitnah postalisch zugesendet.

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Bildung

Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg

Im Bistum Osnabrück gibt es an drei Standorten Medienstellen/Religionspädagogische Arbeitsstellen: In Lingen, Osnabrück und Papenburg. Diese stellen Interessierten Medien, Materialien und Literatur für die Arbeit in der Gemeinde, im Religionsunterricht und im Kindergarten zur Verfügung. Weiter Infos und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite: www.medienstelle-osnabrueck.de

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