Zur Erteilung von Religionsunterricht brauchen Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst eine Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaften.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf
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Nehmen Sie gerne Kontakt auf
bei Fragen zur Antragsstellung
Andrea Benneweg
Tel.: 0541/318-351
E-Mail: schulabteilung@ bistum-os.de
bei grundsätzlichen und inhaltlichen Fragen

Jens Kuthe
Tel.: 0541/318-354
E-Mail: j.kuthe@ bistum-os.de
bei Fragen zum Mentorat
Hier geht es zur Homepage des Mentorats
Nach dem Erwerb des Masters of Education im Fach katholische Theologie erteilt die Katholische Kirche auf Antrag für die Dauer des Referendariats die Kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:
Das Versprechen, die Lehre der katholischen Kirche im Unterricht glaubhaft und wertschätzend abzubilden und sich mit der eigenen Religiosität in der weltanschaulich pluralen Gesellschaft bewusst und glaubwürdig zu positionieren.
In der Regel der Nachweis der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen des Mentorats am Studienort durch Vorlage des Studienbegleitbriefes.
Wenn Bewerberinnen und Bewerber an Studienorten ohne verpflichtendes Mentoratsangebot studiert haben und daher die Voraussetzung unter nicht erfüllen können, müssen ersatzweise zwei Referenzen vorgelegt werden, von denen eine durch eine Person, die hauptamtlich im pastoralen Dienst tätig ist, in der Regel von einem Priester, erstellt werden muss.
Wichtige Infos und Formulare
– Missio Ordnung im Bistum Osnabrück
– Antrag Kirchliche Unterrichtserlaubnis