Seit dem Jahr 1998 ist in Niedersachsen den Schulen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu unterrichten.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit
Jens Kuthe
Tel.: 0541/318-354
E-Mail: j.kuthe@ bistum-os.de
Grundsätzliche Informationen zu kokoRU
– Erlass: Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen
– Erläuternde Ergänzungen zum Erlass
– KokoRU im Zeugniserlass
– Broschüre: Religionsunterricht in Niedersachsen – Dokumente – Erklärungen – Handreichungen
Anträge kokoRU für allgemeinbildende Schulen
– Merkblatt zu den Anträgen auf kokoRU an allgemeinbildenden Schulen
– Antragsformular für kokoRU nach 4.5.1 und 4.6
– Antragsformular für Gaststatus nach 4.4.2
Anträge kokoRU für berufsbildende Schulen
– Merkblatt zu den Anträgen auf kokoRU an berufsbildenden Schulen
– Antragsformular für kokoRU
– Antragsformular für Gaststatus
Dieser konfessionell-kooperative Religionsunterricht hat sich als Ausnahmeregelung bewährt und ist inzwischen zur Regelform geworden. Zum 1. August 2011 ist der Erlass „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ in Kraft getreten, mit dem die Kirchen in vielen Fällen auf ein förmliches Antragsverfahren verzichten.
Auf dieser Seite finden Sie einen Link zur Internetseite „Schule und Recht in Niedersachen“, die den Erlass „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ dokumentiert, eine Ergänzung mit der Berichtigung des RdErl. „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“, ein Merkblatt zu den Anträgen auf konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, zwei Vorlagen für die Anträge, die Erläuterung zur Antragsstellung nach Erlassziffer 4.5.1 und die Neuauflage der Broschüre „Religionsunterricht in Niedersachsen – Dokumente – Erklärungen – Handreichungen“
Der kooperative Religionsunterricht soll in den kommende Jahren auch weiterentwickelt werden zu einem christlichen Religionsunterricht. Weitere Infos dazu finden Sie hier