Rechtzeitig vorsorgen

Mann blickt in nebelige Landschaft
Bild: unsplash.com, Aaron Thomas

An das eigene Ende denken die wenigsten gern. Und es kostet die meisten Menschen eine gewisse Überwindung, mit den eigenen Eltern, Kindern oder nahestehenden Menschen darüber zu sprechen. Was soll geschehen, wenn ich plötzlich schwer erkranke und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen oder äußern kann?

Mit einer Patientenverfügung können Menschen regeln, wie sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten, auch wenn sie sich dann selbst nicht mehr mitteilen können. Wer vielleicht in jungen Jahren, voller Kraft und Gesundheit, sich darüber Gedanken macht und seine Unterschrift unter eine solche Verfügung setzt, hat einen Schritt von großer Tragweite getan.

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Martin Splett

Martin Splett
Referent für Hospizarbeit und Trauerseelsorge
Domhof 12
49074 Osnabrück
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Denn Patientenverfügungen sind für Behandelnde und für Angehörige gleichermaßen bindend.  Entscheidend ist, was die Patientin oder der Patient selbst für bestimmte Notsituationen festgelegt hat. Das mag sich verändern, darum sollte die Patientenverfügung immer wieder überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, etwa bei einer neuen Diagnose. Es kommt nicht nur darauf an, überhaupt für Alter, Krankheit und Lebensende vorzusorgen, sondern das bedacht und gründlich zu tun, um unbeabsichtigte Folgen zu verhindern. Für die Entscheidung, welche Behandlungen man in bestimmten Situationen möchte und welche nicht, sollte man sich medizinisch gut beraten lassen.

Weitere Infos

  • Auf den Seiten der Malteser finden Sie weitere Infos zu dem Thema sowie Vordrucke für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.
  • Hier können Sie die „Christliche Patientenvorsorge“ der katholischen und evangelischen Kirche herunterladen, die auch weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge benennt.

Ohnehin ist es ratsam, sich mit Personen des eigenen Vertrauens auszutauschen. Martin Splett, Referent für Hospizarbeit und Trauerseelsorge im Bistum Osnabrück: „Für wichtiger, weil grundlegender, als eine Patientenverfügung halte ich eine Vorsorgevollmacht.“ Damit wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Falle der eigenen Unfähigkeit Entscheidungen zu treffen – und dies nicht nur für medizinische Maßnahmen. Die kann auch darauf reagieren, wenn sich Dinge anders entwickelt haben, als die oder der Betroffene es beim Verfassen der Patientenverfügung erwartet hatte. Eine schwere Krankheit mit Wegfall der Entscheidungsfähigkeit kann leider auch junge Menschen betreffen – oftmals ganz unerwartet. Als Trauerseelsorger weiß Martin Splett aus Erfahrung: „Ein Nebeneffekt von Planungen ist, dass man das Thema an sich ranlässt und sich damit beschäftigt. Und andere mit hinzuzuziehen und zu bevollmächtigen, kann im Fall der Fälle eine enorme Erleichterung und Handlungssicherheit bedeuten.“