Die Koordinationsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt steuert die diözesane Präventionsarbeit . Sie steht für alle Anregungen und Fragestellungen zum Thema Prävention zur Verfügung und begleitet auch bei Fragen zur Erstellung und Aktualisierung von Institutionellen Schutzkonzepten.
Die Präventionsarbeit unterliegt den Standards der Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofs Konferenz, die unter anderem in der Arbeitshilfe zur Rahmenordnung zu finden ist.
In der Rahmenordnung ist festgelegt, dass alle Einrichtungen ein Institutionelles Schutzkonzept benötigen und dass die Mitarbeiter*innen entsprechend ihres Kontakts zu Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geschult sind. Das bedeutet, dass die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen der katholischen Kindertagesstätten, der Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung, in den Kirchengemeinden sowie in der Jugendpastoral alle fünf Jahre eine entsprechende Schulung besuchen. Auch die ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben die Verpflichtung, alle fünf Jahre eine entsprechende Schulung zu besuchen.
Kontakt
Christian Scholüke
Domhof 2
49074 Osnabrück
0541 318-381
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Julia Jostwerth
Domhof 2
49074 Osnabrück
0541 318-386
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Friederike Strugholtz
Domhof 2
49074 Osnabrück
0541/318-385
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Corinna Stänner
Sekretariat
Domhof 2
49074 Osnabrück
0541 318-387
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Die Schulungen vermitteln unterschiedliche Aspekte der Präventionsarbeit. Es geht unter anderem um Wissensvermittlung in den Bereichen Kindeswohl und Strategien von Täter*innen, um eine Sensibilisierung mit dem Blick auf Nähe und Distanz sowie um die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Prävention von sexualisierter Gewalt hat das Ziel, die Menschen in den Einrichtungen des Bistums zu schützen und zu befähigen, hinzusehen und Verantwortung füreinander zu zeigen.
Arbeitshilfe zur Rahmenordnung Prävention
Zur praktischen Umsetzung der Rahmenordnung Prävention wurde im Bistum Osnabrück eine Arbeitshilfe erstellt. Die verschiedenen Themenbereiche der Arbeitshilfe enthalten sowohl grundsätzliche Informationen zum Diözesanen Schutzprozesses als auch grundlegende Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Bausteinen des Institutionellen Schutzkonzeptes. Ebenfalls darin enthalten ist das Schulungscurriculum, in dem die Standards für die Präventionsschulungen im Bistum Osnabrück abgebildet sind. Die Arbeitshilfe kann hier heruntergeladen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums finden weitere Informationen dazu im Intranet.
Schulungen
Die unterschiedlichen Schulungsformate können nur von entsprechend qualifizierten Multiplikator*innen geleitet werden. Dafür bietet die Koordinationsstelle jedes Jahr entsprechende Qualifizierungsschulung an. Falls Sie Interesse oder Rückfragen an dieser Qualifizierung haben oder eine Schulung für Ihre Einrichtung oder Kirchengemeinde benötigen, melden Sie sich gerne bei den Mitarbeiter*innen der Koordinationsstelle.
Diözesaner Schutzprozess
Im Februar 2019 hat em. Bischof Franz-Josef Bode ein erweitertes Konzept vorgestellt, das im Bistum Osnabrück ab sofort für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch gilt. Das Konzept umfasst mehrere Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Hilfe für Betroffene, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Klärung systemischer Grundsatzfragen. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Rahmenordnung Prävention und Institutionelles Schutzkonzept
Ab dem 1. Januar 2020 ist durch die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt die Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft getreten. Damit ersetzt sie das Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück (Präventionsordnung) vom 1. Oktober 2014.
Weitere Infos:
- Grundlegende und aktuelle Informationen zum Schutzprozess im Bistum Osnabrück gibt es hier.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums finden weitere Informationen und Arbeitshilfen sowie Termine für Schulungen im Intranet.
- Hier gelangen Sie zur Broschüre „Kinder haben Rechte“, veröffentlicht von der Arbeitsgruppe der Bundeskonferenz der Präventionsbeauftragten.
- Auch die Deutsche Bischofskonferenz bietet auf ihrer Internetseite Informationen zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt.
- Die Internetseite grenzenzeigen.de wurde speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt. Sie soll mit Quizzen, altersgerechten Filmen und Comics stark machen und Tipps geben, wie und wo Betroffene von Gewalt Hilfe finden können.
Ein wesentlicher Bestandteil der Rahmenordnung Prävention ist die Verpflichtung aller kirchlichen Einrichtungen und Institutionen im Bistum Osnabrück, ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Konkret beschreibt das ISK die Aktivitäten des Trägers, die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von Grenzüberschreitungen und von sexualisierter Gewalt in Beziehung zueinander zu bringen und diese zu einem verbindlichen Gesamtkonzept festzuschreiben.
ISKs müssen spätestens nach fünf Jahren überarbeitet werden. Im Zuge der Überarbeitung müssen die Schutzkonzepte entsprechend der Vorgaben der aktuellen Rahmenordnung angepasst werden. Hierzu wird es in Kürze eine Arbeitshilfe geben.
Hier finden Sie Praxisbeispiele von kirchlichen Einrichtungen, die ein ISK gemäß den Vorgaben der Rahmenordnung Prävention erstellt haben:
- Pfarreiengemeinschaft Ankum-Kettenkamp-Eggermühlen
- Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz Osnabrück
- Pfarreiengemeinschaft Meppen-West
- Pfarreiengemeinschaft Barnstorf
- Pfarrei St. Matthäus Melle
Die folgenden Filme thematisiert die Prävention von sexualisierter Gewalt. In diesem Zusammenhang werden sexualisierte Handlungen beschrieben. Dies ist möglicherweise für einige Menschen belastend oder traumatisierend.