Sanktionen und Kontrolle von Tätern und Umgang mit Beschuldigten

Die Arbeitsgruppe „Sanktionierung und Kontrolle von Tätern und Umgang mit Beschuldigten“ behandelt die konkreten Fälle von sexualisierter Gewalt oder geistlichem Missbrauch unter dem Gesichtspunkt, wie – über die polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Maßnahmen hinaus – seitens des Bistums mit Beschuldigten und Tätern umzugehen ist. Die Gruppe, die überwiegend aus externen Fachleuten besteht, erstellt entsprechende Einzelfall-Bewertungen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Bistumsleitung: etwa zur Frage möglicher Weiterbeschäftigung von Tätern nach dem Verbüßen von Strafen, über ergänzende kirchliche Sanktionen wie Gehaltskürzungen etc. oder über die Rehabilitation zu Unrecht Beschuldigter. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verbleibt beim Bischof, der sich jedoch dazu verpflichtet hat, den Empfehlungen der Gruppe zu folgen.

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind in alphabetischer Reihenfolge:

  • Generalvikar Ulrich Beckwermert
  • Johann Bookjans, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
  • Alexander Meentken, Bewährungshelfer-Justitzsozialarbeiter a. D
  • Cornelia Mertin, Staatsanwältin
  • Dr. Franz Müller, Rechtsanwalt  und Notar a. D.
  • Friedrich H. Petersmann
  • Stefan Schweer, Referent für Kirchenrecht im BGV, Diözesanrichter
  • Dr. Ludger Wiemker, Justiziar Bistum Osnabrück
  • Pfarrer Thilo Wilhelm, Personalreferent und stellvertretender Generalvikar

Geschäftsführung: Sarah Röser, unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess

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Diözesaner Schutzprozess