AG Umgang mit Tätern und Beschuldigten

Die Arbeitsgruppe „Umgang mit Tätern und Beschuldigten“ behandelt die konkreten Fälle von sexualisierter Gewalt oder geistlichem Missbrauch unter dem Gesichtspunkt, wie – über die polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Maßnahmen hinaus – seitens des Bistums mit Beschuldigten und Tätern umzugehen ist.

Die Gruppe, die überwiegend aus externen Fachleuten besteht, erstellt entsprechende Einzelfall-Bewertungen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Bistumsleitung: etwa zur Frage möglicher Weiterbeschäftigung von Tätern nach dem Verbüßen von Strafen, über ergänzende kirchliche Sanktionen wie Gehaltskürzungen etc. oder über die Rehabilitation zu Unrecht Beschuldigter. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verbleibt beim Bischof, der sich jedoch dazu verpflichtet hat, den Empfehlungen der Gruppe zu folgen.

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind in alphabetischer Reihenfolge:

  • Johann Bookjans, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
  • Simon Kampe, Ombudsperson für Betroffene (beratend)
  • Bina Babette Lammerding, Juristin, Leiterin der Stabsabteilung Recht und Revision
  • Alexander Meentken, Bewährungshelfer-Justizsozialarbeiter a. D.
  • Cornelia Mertin, Erste Staatsanwältin
  • Anne Mülhöfer, Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess (beratend)
  • Friedrich H. Petersmann
  • Stefan Schweer, Referent für Kirchenrecht im BGV, Diözesanrichter
  • Generalvikar Weihbischof Johannes Wübbe
  • Yvonne von Wulfen, Bischöfliche Personalreferentin, Leitung der Stabsstelle Personalentwicklung

Die Geschäftsführung liegt bei Anne Mülhöfer, der Unabhängigen Beauftragten für den Schutzprozess.

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Diözesaner Schutzprozess