Die Arbeitsgruppe „Sanktionierung und Kontrolle von Tätern und Umgang mit Beschuldigten“ behandelt die konkreten Fälle von sexualisierter Gewalt oder geistlichem Missbrauch unter dem Gesichtspunkt, wie – über die polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Maßnahmen hinaus – seitens des Bistums mit Beschuldigten und Tätern umzugehen ist. Die Gruppe, die überwiegend aus externen Fachleuten besteht, erstellt entsprechende Einzelfall-Bewertungen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Bistumsleitung: etwa zur Frage möglicher Weiterbeschäftigung von Tätern nach dem Verbüßen von Strafen, über ergänzende kirchliche Sanktionen wie Gehaltskürzungen etc. oder über die Rehabilitation zu Unrecht Beschuldigter. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verbleibt beim Bischof, der sich jedoch dazu verpflichtet hat, den Empfehlungen der Gruppe zu folgen.
Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind in alphabetischer Reihenfolge:
- Generalvikar Ulrich Beckwermert
- Johann Bookjans, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
- Simon Kampe, Ombudsperson für Betroffene (beratend)
- Bina Babette Lammerding, Juristin, kommissarische Leitung der Stabsabteilung Recht und Revision
- Alexander Meentken, Bewährungshelfer-Justizsozialarbeiter a. D.
- Cornelia Mertin, Staatsanwältin
- Anne Mülhöfer, Unabhängigen Beauftragten für den Schutzprozess (beratend)
- Dr. Franz Müller, Rechtsanwalt und Notar a. D.
- Friedrich H. Petersmann
- Stefan Schweer, Referent für Kirchenrecht im BGV, Diözesanrichter
- Yvonne von Wulfen, Bischöfliche Personalreferentin, Leitung der Stabsstelle Personalentwicklung
Die Geschäftsführung liegt bei Anne Mülhöfer, der Unabhängigen Beauftragten für den Schutzprozess.