Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (vorläufige Missio canonica) wird für einen befristeten Zeitraum erteilt, in dem zu Aus- oder Weiterbildungszwecken Religionsunterricht durch eine Lehrkraft mit katholischer Konfessionszugehörigkeit eigenverantwortlich erteilt werden muss: Referendariat, berufsbegleitende Weiterbildung. Die Missio canonica wird nach Abschluss des Referendariats oder der Weiterbildung beantragt und gilt nach Erteilung unbefristet. Vertretungslehrkräfte („Feuerwehrkräfte“) müssen keine Anträge stellen, […]