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Im Bistum Osnabrück trat zum 1. Januar 2021 eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft. Das bereits seit 2011 in der deutschen katholischen Kirche praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wird damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor, der sich am deutschen Schmerzensgeldrecht orientiert.