Seit Anfang 2019 gibt es das „Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“, kurz „Schutzprozess“ genannt. Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und im Engagement externer Fachleute, die nicht im Bistum angestellt sind.
Das Konzept umfasst neben den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene verschiedene Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Bearbeitung systemischer Grundsatzfragen.
Weitere Infos und Material
- Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Personen und Gremien im Schutzprozess.
- Und hier geht’s zur Geschäftsstelle des Schutzprozesses.
- Was passiert nach einer Fallmeldung? Hier finden Sie den Verfahrensablauf für Fälle sexualisierter Gewalt und hier den Verfahrensablauf bei Meldungen von geistlichem Missbrauch.
- Hier finden Sie die Ordnung zum Schutzprozess.
- Und hier die Ordnung zum Konzept gegen geistlichen Missbrauch.
- Die Interventionsordnung des Bistums Osnabrück finden Sie hier.
- Hier können Sie die Ordnung der Unabhängige Kommission für
Anerkennungsleistungen (UKA) für das Verfahren zur Anerkennung des Leids herunterladen.
Für jedes dieser Handlungsfelder sind Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen neben Fachleuten aus dem Bistum unabhängige externe Expert*innen mitwirken. Auch Betroffene bringen sich in den Prozess ein. Eine Monitoring-Gruppe sorgt für die Steuerung und Kontrolle der verschiedenen Gruppen und Abläufe.
Im Jahr 2023 kamen zwei Positionen hinzu: die Unabhängige Beauftragte, die für die standardisierte und transparente Bearbeitung aller eingehenden Meldungen verantwortlich ist, und die Ombudsperson, die sich für die Interessen der Betroffenen einsetzt und Hilfsangebote vermittelt.