Anfang 2019 ist das „Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ in Kraft getreten, kurz „Schutzprozess“. Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und dem Engagement von externen Fachleuten, die nicht im Bistum angestellt sind.
Das Konzept umfasst neben den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene verschiedene Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Bearbeitung systemischer Grundsatzfragen.
Weitere Infos und Material
- Ausführliche Informationen gibt es auch hier in der Broschüre zum Schutzprozess.
- Hier finden Sie die Ordnung zum Schutzprozess.
- Die Interventionsordnung des Bistums Osnabrück finden Sie hier.
- Hier können Sie die Ordnung der Unabhängige Kommission für
Anerkennungsleistungen (UKA) für das Verfahren zur Anerkennung des Leids herunterladen. - Die Ordnung zur Regelung von Auskunfts- und Einsichtsrechten zur Aufarbeitung finden Sie hier.
- Hier finden Sie das Gesetz zur Gesetz zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Forschung.
Für jedes dieser Handlungsfelder sind Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen neben Fachleuten aus dem Bistum unabhängige externe Expert*innen mitwirken. Auch Betroffene bringen sich in den Prozess ein. Eine Monitoring-Gruppe sorgt für die Steuerung und Kontrolle der verschiedenen Gruppen und Abläufe.
Im Jahr 2023 kamen zwei Positionen hinzu: die Unabhängige Beauftragte, die für die standardisierte und transparente Bearbeitung aller eingehenden Meldungen verantwortlich ist, und die Ombudsperson, die sich für die Interessen der Betroffenen einsetzt und Hilfsangebote vermittelt.
Detaillierte Informationen zu den Personen und Arbeitsgruppen im Schutzprozess finden Sie hier.