Diakon

Der Begriff Diakon leitet sich vom griechischen Wort „diakonos“ ab und bedeutet Diener oder Helfer. Das Amt des Diakons ist eines der ältesten Ämter in der katholischen Kirche. In der römischen Kirche der ersten Jahrhunderte wirkten Diakone in der Armen- und Krankenpflege oder als Gehilfen des Bischofs in der Gemeindeverwaltung und beim Gottesdienst. Im Gegensatz zur orthodoxen Kirche wurde die Diakonenweihe in der katholischen Kirche zu einer ersten Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe. Die dritte Stufe ist die Bischofsweihe. Seit 1968 können auch verheiratete Männer zu sogenannten Ständigen Diakonen geweiht werden; sie streben also kein Priesteramt an. Ständige Diakone dürfen unter anderem das Taufsakrament spenden, Wortgottesdienste leiten und predigen, auch in der Messfeier. Sie dürfen den Eucharistischen Segen erteilen sowie verheiraten und beerdigen, nicht aber die Messfeier leiten oder Beichte hören.