Häufig gestellte Fragen zu Prävention und Missbrauch

Wie erkenne ich sexuellen Missbrauch?
An wen können sich Betroffene wenden?
Und was tut das Bistum Osnabrück, um Missbrauch in Zukunft zu verhindern?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Missbrauch und Prävention!

 

Sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt ist das bewusste Benutzen von Nähe und Vertrauen durch sexuelle Handlungen, mit und auch ohne (körperliche) Gewalttätigkeit. Sexueller Missbrauch geschieht oft in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis. Dabei nutzen die Täter ihre Macht gegenüber den Betroffenen für die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse aus.

Sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt

  • ist eine durch den Täter geplante, gut vorbereitete und bewusste Tat und kein Versehen oder Ausrutscher.
  • wird eher von Personen aus dem nahen sozialen Umfeld der Betroffenen, als von gänzlich Unbekannten verübt.
  • passiert selten einmalig, sondern ist fast immer eine Wiederholungstat.

Sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt lässt sich in aller Regel gut von zärtlichem Austausch und Körperkontakt zwischen den beteiligten Personen unterscheiden, wenn die Wahrnehmung und Gefühle der Mädchen und Jungen, besonders aber der sonstigen Schutzbefohlenen von den Verantwortlichen ernst genommen und respektiert werden. Wenn freundlich anmutende körperliche Kontakte von Erwachsenen dazu benutzt werden, Macht und sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen, ist es immer Missbrauch, auch wenn die Opfer es zulassen, weil sie die Nähe als Zuwendung erleben. Oft steht ein emotionaler Missbrauch am Beginn der Täter-Opferbeziehung.

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung ist immer dann gegeben, wenn eine Person ein Kind, eine Jugendliche oder eine sonstige Schutzbefohlene benutzt, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder Machtbedürfnisse auszuleben und zu befriedigen. Täter nutzen ihre Machtposition und die Abhängigkeit – auch bedingt durch Unwissenheit – Schutzbefohlener aus und ignorieren damit deren personale Grenzen. Täter sehen Betroffene nur noch als Objekt, das für die Befriedigung eigener Bedürfnisse benutzt wird. Sexueller Missbrauch hat nichts mit frei gelebter und gesunder Sexualität zu tun.

Als sexuelle Handlungen gelten dabei Küssen, Berührungen, Manipulationen im Intimbereich und Geschlechtsverkehr. Aber auch anzügliche Witze, unangemessene Bemerkungen über den Körper einer oder eines Betroffenen und das Zugänglichmachen erotischer oder pornografischer Materialien gelten als gewaltförmiges Handeln, weil sie die Betroffenen beschämen, deren sexuelle Entwicklung bzw. Identität beeinträchtigen und sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit massiv schädigen.

Sexueller Missbrauch ist Gewalt. Sexualität ist hierbei das Mittel zum Zweck, mit dem der Täter Gewalt ausüben und Macht demonstrieren kann. Nicht selten wird dabei auch gleichzeitig sexuelle und körperliche Gewalt angewandt. Zum Beispiel, wenn die oder der Betroffene geschlagen oder gewaltsam festgehalten wird.

Aber auch dann, wenn Betroffene durch Drohungen oder auch Versprechungen und Belohnungen in einer Lage festgehalten werden, in der mit ihrem Körper etwas geschieht, was sie nicht wollen, wird von sexueller oder auch sexualisierter Gewalt gesprochen. Von Gewalt deshalb, weil der Täter seine Machtstellung und die Abhängigkeit der oder des Betroffenen ausnutzt.

Ja! Sexualisierte Gewalt ist strafbar. Die strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt werden im Strafgesetzbuch unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (vgl. StGB §§ 174 – 184) zusammengefasst. Strafbar ist neben dem Missbrauch an Kindern auch der Missbrauch an Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.

Die Verantwortung für die Straftaten in diesem Bereich liegt immer beim Täter, nie bei der oder dem Betroffenen. Sogar wenn sich ein*e Betroffene*r zu einem Täter hingezogen fühlen sollte, ist sie oder er nicht verantwortlich für das, was ihr oder ihm angetan wird. Niemand darf an bzw. mit einem Kind, einem Jugendlichen bzw. sonstigem Schutzbefohlenen sexuelle Handlungen ausführen, selbst wenn keine Gegenwehr erfolgt. Immer macht sich dabei der Täter strafbar.

Es gibt keine eindeutigen Symptome für sexualisierte Gewalt. Verhaltensauffälligkeiten können, müssen aber nicht zwingend Hinweis darauf sein. Folgende Auffälligkeiten sollten aber möglichst Beachtung finden und aufmerksam werden lassen:

Körperlich: falsche Ernährung – Über- bzw. Untergewicht; unangenehmer Geruch; unversorgte Wunden; chronische Müdigkeit; Krankheitsanfälligkeit; körperliche Entwicklungsverzögerungen; signifikante Verletzungen wie Narbe, Striemen, Blutergüsse Verbrennungen etc. ohne adäquat nachprüfbare Erklärungen. Verletzungen zeigen sich aber nicht nur körperlicher Art, sondern auch psychosomatische Signale wie Hals- oder Bauchschmerzen, selbstzerstörerische Verletzungen, gestörtes Essverhalten, Verwahrlosung oder Suchtverhalten können Indikatoren für Missbrauch sein. Aufmerksam werden sollte die Umgebung immer, wenn Kinder, Jugendliche und auch erwachsene Schutzbefohlene ihren eigenen Körper zunehmend vernachlässigen oder sogar ablehnen!

Kognitiv (Denk- und Wahrnehmung): eingeschränkte Reaktionen, Wahrnehmung- und Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwächen, Verzögerung der Sprach- und Intelligenzentwicklung. Auffällig ist auch intensives Tagträumen und anderes Verhalten zum Rückzug aus der Realität!

Psychisch: Die Kinder sind apathisch, traurig, manche Kinder verstummen ganz. Dieses Rückzugsverhalten kann aber auch in aggressives Verhalten umschlagen.  Oft stark angepasstes Verhalten. Ein Kind ohne guten Bezug zum eigenen Körper verliert an Selbstbewusstsein: „Ohne Body bin ich ein Nobody“.

Sozial: starke – nicht nur pubertätsbedingte – Gefühlsschwankungen, Distanzlosigkeit, Grenzen und Regeln nicht einhalten können, fehlender Blickkontakt, sexualisierte Sprache und Verhalten, eigener Hang zu (sexuellen) Übergriffen auf Andere, Schulschwänzen, Weglaufen, Straftaten, plötzliches Stottern, unerklärliche Schulschwierigkeiten.

Es liegen für Deutschland  mittlerweile belastbare Untersuchungs- und Forschungsergebnisse zum Ausmaß sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, aber auch an Schutzbefohlenen mit einer Behinderung, vor:

70 bis 90 Prozent aller Missbrauchsfälle geschehen im sozialen „Nah-Raum“: Das heißt, Täter und Betroffene (Opfer) kennen sich.

Vermehrt findet Missbrauch auch im Machtgefälle zwischen Kindern und zwischen Jugendlichen statt – auch in den sozialen Medien.

Jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge ist vor seinem 18. Lebensjahr schon einmal sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen.

In der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) für 2014 wurden alleine 14.395 Fälle sexueller Gewalt an Kindern unter 14 Jahren registriert; das sind umgerechnet etwa 40 Taten pro Tag. (Quelle: BKA-Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2014 – IMK-Kurzbericht)

Das Ausmaß des Dunkelfeldes sexuellen Kindesmissbrauchs ist 15- bis 20-mal größer als das Hellfeld. (Beispiel: 20×14.395=287.900 Fälle)

Einer Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2011 zufolge ist fast jede zweite Frau mit einer körperlichen Behinderung schon einmal Opfer sexueller Übergriffe geworden. Ebenso sind demnach Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zwei bis dreimal öfter Opfer von sexuellen Übergriffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt.

Es gibt keine äußeren „Erscheinungsmerkmale“, an denen man Menschen erkennt, die Kinder und sonstige Schutzbefohlene sexuell missbrauchen. In 80 bis 90 Prozent der Fälle werden Missbrauchshandlungen an Kindern aber durch männliche Täter begangen, die aus allen Bevölkerungsschichten stammen. Da Frauen zwar auch sexuelle Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und auch erwachsenen Schutzbefohlenen ausüben, allerdings viel seltener als Männer, hat sich in diesem Zusammenhang der männlich geprägte Begriff „Täter“ etabliert.

Macht zu demonstrieren und die eigene Macht über andere zu spüren, ist ein zentraler Beweggrund für Täter, sexuelle Gewalt auszuüben. Bei sexuellem Missbrauch besteht immer ein Machtgefälle zwischen dem Täter und dem Opfer. Sexuelle Gewalt wird aber nicht nur von Erwachsenen verübt – auch Kinder und Jugendliche begehen sexuelle Übergriffe bzw. zeigen auffälliges und unangemessenes sexualisiertes Verhalten. Oft sind das Personen, die vorher schon selbst sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Sexuelle Übergriffe bzw. Gewaltanwendungen finden oft nicht spontan statt, sondern sind länger geplant. Die Täter knüpfen dabei schon im Vorfeld des Missbrauchs ein immer engeres Beziehungs- und Vertrauensgeflecht zu der oder dem späteren Betroffenen, in das auch die Familie, Freunde, Kollegen etc. mit einbezogen werden. Im Schatten dieses Vertrauens wird dann die Nähe zu der für den Übergriff ausgewählte Person gesucht, ohne dabei Misstrauen zu erwecken.

Der beste Schutz für die Täter ist der, wenn sich niemand vorstellen kann, dass gerade dieser sympathische Mann oder diese nette Frau zu „so etwas“ fähig sein soll. Täter tun stets ihr Bestes und manipulieren das beteiligte Umfeld, um ein positives Bild von sich aufzubauen.

Falls Betroffene dann doch etwas erzählen sollten, ist die Chance, dass ihnen geglaubt wird, in diesem Fall besonders gering. Viele Täter arbeiten daher auch in sozialen, medizinischen, kirchlichen und in betreuenden Berufen und Einrichtungen, in denen sie ihre berufliche Machtstellung und auch den damit verbundenen Vertrauensvorschuss der Beteiligten ausnutzen.

Die Vorgehensweise der Täter kann im Einzelnen sein:

Beobachten. Täter studieren und beobachten sehr genau das (Freizeit-)Verhalten und die Vorlieben, auch die bevorzugten Aufenthaltsorte und Zeiten der Schutzbefohlenen.

Kontaktaufnahme. Die Täter sprechen die ausgewählten Betroffenen geschickt mit unauffälligen Themen an, z.B. „Kannst du mir mal beim Versenden einer Nachricht helfen? Ich habe ein neues Handy und kenne mich damit noch nicht so gut aus.“

Beziehungsaufbau nach dem Belohnungsprinzip. Täter locken mit Annehmlichkeiten, wie zum Beispiel mit dem neuesten PC-Spiel, der Möglichkeit zur Nutzung des Internets in der Wohnung des Täters, mit Kino, Hilfe bei den Hausarbeiten, Besorgungen etc. Sie schenken Zeit und Beachtung, die die eigenen Eltern bzw. Bezugspersonen manchmal nicht geben.

Isolation. Täter versuchen subtil, die Kinder oder Schutzbefohlenen von ihren Familien bzw. Freunden zu trennen. Diese Versuche sind sowohl auf räumliche als auch auf emotionale Trennung ausgelegt und gelingen u.a. durch das Einschleichen in die Familie, durch das Schmieden von Intrigen und durch schrittweise Manipulation der Beziehungsebenen.

Geheimhaltung. Täter versuchen, die betroffene Person mit Geheimnissen durch Komplizenschaft zu erpressen: „Wenn du sagst, dass du die Zigaretten/das Handy von mir hast, dann darfst du nicht mehr zu mir kommen.“ Oder: „Deine Mutter wird ganz krank werden, wenn du etwas sagst.“ Durch die vorherige Beobachtung weiß der Täter genau um Verletzlichkeiten der oder des Betroffenen, zum Beispiel: „Wenn du etwas sagst, bringe ich dein Kaninchen um.“

Sexualisierung. Täter versuchen zuerst gezielt durch „Testrituale“ die Grenzen der betroffenen Person zu überschreiten und dabei ihre Reaktionen zu beobachten. Durch zufällig erscheinende Berührungen, peinliche Witze oder als „Pflege“ oder „Hilfestellung“ getarnte sexuelle Belästigung beim Sport soll herausgefunden werden, welche Betroffenen sich am wenigsten wehren können.

Sexuelle Handlungen. Darunter sind zu verstehen: Berühren und Streicheln der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale der oder des Betroffenen; Penetration mit Geschlechtsorganen bzw. Gegenständen; Vorzeigen von Bildern, Filmen oder realen Situationen zum Zweck der sexuellen Stimulation und/oder der Befriedigung (auch durch anonyme Anrufe sexuellen Inhaltes); Veranlassen von Berührungen am eigenen Körper (mit oder ohne Zwang) zum Zweck der sexuellen Befriedigung; Veranlassen sexueller Handlungen am Körper der oder des Betroffenen; Fotografieren/Filmen des Opfers in sexualisierter Pose; der Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke und Gesten, die das Opfer zum Sexualobjekt herabstufen.

Veranlassen sexueller Handlungen. Darunter ist zu verstehen: Überredung der oder des Betroffenen z.B. durch Geschenke, Versprechungen etc.; Ausübung von Zwang, z.B. durch Androhung von Bestrafung, Liebesentzug, Heimeinweisung etc.; Vergewaltigung durch Hinwegsetzen über die körperlichen oder verbalen Widerstände Betroffener, z.B. Kissen auf das Gesicht drücken, Hals abdrücken, Todesängste einjagen; Verzerren der Realität durch gezielte Lügen: „Das machen alle Väter/Männer so“, „Das tut man, wenn man sich lieb hat“.

Mädchen und Jungen, aber auch sonstige in Frage kommende Schutzbefohlene, die sich schon gegen kleine Übergriffe zur Wehr setzen und ein starkes Selbstbewusstsein mitbringen, sind aus Tätersicht keine geeigneten Personen für eine geplante Sexualstraftat. Dafür steigern aber die Täter bei Personen, die stillschweigend und beschämt Grenzverletzungen über sich ergehen lassen, das Ausmaß der Übergriffe und fördern letztlich den Einstieg auch in sexuelle Gewalt.

Die beste Vorbeugung ist, Kinder bzw.  Schutzbefohlene „stark“ zu machen. „Dein Körper gehört dir, du bist wichtig, du hast das Recht, dich zu schützen. Du hast z.B. ein Recht darauf, alleine zu baden oder alleine zu schlafen. Du darfst bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst werden willst. Deine Gefühle sind wichtig, Sie machen dich einzigartig, und du kannst ihnen vertrauen. Zeige, wie du dich fühlst. Erzähle, wenn du ängstlich, traurig, glücklich oder verunsichert bist!“ Kinder brauchen Begriffe für ihren Körper und ihre Geschlechtsmerkmale und die Sicherheit, diese ohne Beschämung zu benennen und darüber reden zu können.

Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl, wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas nicht stimmt oder Kinder Ihnen etwas Auffälliges erzählen. Am Anfang steht zunächst vertrauensvolles Zuhören, das signalisiert: „Ich glaube dir:“ Haben Sie Mut zum Handeln! Es sind oft kleine Signale, die von Betroffenen gesendet werden und auf die sensibel reagiert werden kann.

Glauben Sie dem Kind/Jugendlichen/Schutzbefohlenen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich betroffenen Personen, insbesondere auch Kinder, sexuelle Übergriffe in aller Regel nicht ausdenken.

Bleiben Sie ruhig.

Ihre Panik oder Bestürzung würde die oder den Betroffenen nur noch mehr belasten oder eventuell wieder zum Schweigen bringen.

Informieren Sie sich und suchen Sie Hilfe für sich und Betroffene.

Wenn Sie den Verdacht haben oder Kenntnis darüber erlangen, dass eine Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte, stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Hier geht’s zur Übersicht.

Direkt nach den publik gewordenen Missbrauchsfällen im Jahr 2010 hat die Deutsche Bischofskonferenz vielfältige und nachhaltige Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in kirchlichen Institutionen beschlossen und, parallel mit gesetzgeberischen Überprüfungen und Weiterentwicklungen des Bundesgesetzgebers, darauf hingewirkt, die strukturellen Rahmenbedingungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter zu verbessern und dadurch möglichst zu verhindern.

Die im Jahr 2010 in Kraft gesetzten „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, und die Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt in kirchlichen Institutionen“ wurden im Jahr 2013 grundlegend überarbeitet.  Insbesondere wurden dabei auch die Regelungen zu Vorlagepflichten von Erweiterten Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige und die Sicherstellung der Geeignetheit des Personals in der Betreuung von erwachsenen Schutzbefohlenen präzisiert.

Mit den in Kraft gesetzten Leitlinien und der Rahmenordnung werden auch „Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen eine Grenzüberschreitung darstellen“ erfasst. Damit gehen die Leitlinien und die Rahmenordnung über das deutsche Strafrecht hinaus und beziehen auch die an der christlichen Moral und Werte orientierten Tatbestandsfassung des kirchlichen Strafrechts mit ein. In jedem der 27 Bistümer in Deutschland wurde außerdem eine Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch eingerichtet. Die Koordinationsstelle ist insbesondere für die Unterstützung, Vernetzung und Steuerung der diözesanen Präventionsaktivitäten verantwortlich.

Darüber hinaus wurden verschiedene Projekte zur Aufarbeitung initiiert.

Zum 1. September 2010 wurde durch Bischof Franz-Josef Bode das „Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Osnabrück“ in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur von der Persönlichkeit her geeignete Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt werden.

Entsprechend den Vorgaben der Deutschen Bischofkonferenz wurde zum 1. Mai 2011 auch im Bistum Osnabrück eine Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch eingerichtet.

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2013 überarbeiteten „Leitlinien“ und der „Rahmenordnung“ der Deutschen Bischofskonferenz ist zum 1. Oktober 2014 das Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück (Präventionsordnung) in Kraft getreten, das das Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Osnabrück fortschreibt.

Neben der Umsetzung und Nachachtung der vorgegebenen Standards bedarf es für die notwendige Sensibilisierung und  Aufmerksamkeit für das komplexe Thema „sexualisierte Gewalt“ zusätzlicher Wissensvermittlung und geeigneter Schulungsmaßnahmen. Daher ist das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen“ integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der ehrenamtlich Tätigen.

Insbesondere im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit, in den katholischen Kindertagesstätten und  in den Schulen  in Trägerschaft der Schulstiftung des Bistums ist das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ und „Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz“ schon seit Jahren fest in verpflichtenden Schulungsprogrammen verankert.

Neben den vorgegebenen Standards zur Überprüfung der Geeignetheit des Personals (Erweitertes Führungszeugnis, Straffreiheitserklärung, Selbstverpflichtungserklärung) liegt ein besonderer Ausbildungsschwerpunkt darin, sensibel im Umgang mit möglichen Erkennungsmerkmalen bei Grenzüberschreitungen und bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt zu sein. Durch strukturelle und personelle Vorgaben soll sowohl die Gefahr von Übergriffen in kirchlichen Einrichtungen minimiert, als auch die notwendige Fachkompetenz im Umgang mit Verdachtsfällen vorgehalten werden.

Alle kirchlichen Einrichtungen und Institutionen im Bistum Osnabrück sind derzeit außerdem damit beauftragt, ein Einrichtungsbezogenes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dieses ISK soll dazu dienen, dass zur praxistauglichen Umsetzung der Präventionsstandards auch die spezifischen Besonderheiten „vor Ort“ Berücksichtigung finden. Neben der Erstellung einer Risikoanalyse gehört dazu auch die Festlegung eines einrichtungsbezogenen Notfallplanes, damit beim Umgang mit einem Vermutungs- bzw. Verdachtsfall von grenzüberschreitendem Verhalten alle Beteiligten auf ein transparentes und klar gegliedertes Handlungsschema der jeweiligen Institution zurückgreifen können, um in den oft sehr komplexen Situationen besonnen und fachlich angemessen handeln zu können.

Bischof Franz-Josef Bode hat im Februar 2019 zudem ein erweitertes Konzept vorgestellt, das im Bistum Osnabrück ab sofort für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch gilt: den Diözesanen Schutzprozess. Das Konzept umfasst verschiedene: die Prävention, die Intervention, die Hilfe für Betroffene, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern, die Aufarbeitung sowie die Klärung systemischer Grundsatzfragen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Im Bistum Osnabrück gibt es unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch. Wer akut in Not ist, einen länger zurückliegenden Fall von Missbrauch anzeigen oder sich über Hilfen informieren möchte, findet hier entsprechende Kontaktdaten.

Sie sind Angehörige, Partner*in, Zeuge*in, Co-Betroffene? Dann finden Sie auf dieser Seite Hinweise und Hilfen zum weiteren Vorgehen.

Bei geistlichem Missbrauch oder spiritueller Gewalt wird unter dem Vorwand besonderer Frömmigkeit bei den Betroffenen Abhängigkeit und Angst erzeugt, werden Menschen in ihrer Lebensführung seelisch massiv manipuliert und nachhaltig behindert. Wenn Sie selbst das Gefühl haben, solchen Übergriffen ausgesetzt zu sein, oder denken, dass Angehörige oder Freunde betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die unabhängigen Ansprechpersonen.

Sie sind Angehörige, Partner*in, Zeuge*in, Co-Betroffene? Dann finden Sie auf dieser Seite Hinweise und Hilfen zum weiteren Vorgehen.

Detaillierte Informationen zu geistlichem Missbrauch gibt es hier.

Die Katholische Kirche in Deutschland leistet materielle und immaterielle Hilfe für Betroffene von sexueller Gewalt und bringt damit zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen sieht und das Unrecht der Täter verurteilt. Zum 1. Januar 2021 ist eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft getreten. Das bereits seit 2011 in der deutschen katholischen Kirche praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wurde damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor, der sich am deutschen Schmerzensgeldrecht orientiert.

Betroffene können solche Hilfen bei den für Fragen zu Missbrauch Zuständigen des Bistums bzw. der Ordensgemeinschaft beantragen, die für den Täter zum Zeitpunkt der Tat die kirchliche Verantwortung trug oder der er angehörte. Hier finden Sie die Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexueller und spiritueller Gewalt im Bistum Osnabrück, die Betroffenen bei Fragen zum Thema weiterhelfen.

Weitere Informationen zum Verfahren zur Anerkennung des Leids Betroffener im Bistum Osnabrück gibt es hier. Auch auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz gibt es umfangreiche Informationen.

Neben Einmalzahlungen bietet die Kirche in Beratungsstellen weitere Zugänge zur Lebenshilfe an (zum Beispiel Beratung bei Konflikten im familiären Bereich, psychologische Beratung und Schuldnerberatung). Weitere Informationen dazu erhalten Betroffene ebenfalls bei den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexueller und spiritueller Gewalt im Bistum Osnabrück.

Bei allen Fragen zu Schulungs- und Präventionsbedarf können Sie sich an die Präventionsbeauftragten des Bistums wenden, die u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten und -schulungen; Vermittlung von Fachreferent*innen; Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen; Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards; Information über Präventionsmaterialien und -projekte; Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese.

Ansprechbar sind die Mitarbeitenden in der Koordinationsstelle Prävention.