Ombudsperson für Betroffene im Bistum Osnabrück

Um die besondere Fürsorge gegenüber Betroffenen von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch zu fördern, hat das Bistum Osnabrück im November 2023 eine Ombudsperson eingesetzt. Simon Kampe verstärkt als Interessenvertreter für Betroffene den Schutzprozess des Bistums gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch personell. Er ist zwar vom Bistum Osnabrück angestellt, weisungsbefugt ist aber nur die mehrheitlich extern besetzte Monitoring-Gruppe im Schutzprozess.

Kontakt

Simon Kampe

Simon Kampe
Ombudsmann für Betroffene
Große Domsfreiheit 14
49074 Osnabrück
0541 318-389

Simon Kampe übernimmt eine Lotsenfunktion im Schutzprozess. Er leistet Beratung und Hilfsstellung für alle Betroffenen, die darum nachsuchen. Das Hilfsangebot umfasst Akuthilfe oder deren Vermittlung in persönlichen Notlagen. Die Beratung kann auch die Vermittlung professioneller Beratung und Hilfe psychologischer oder fachlicher Art bedeuten, sowie die Unterstützung zur Wahrnehmung von Rechten Betroffener umfassen.

Der Ombudsmann arbeitet eng mit den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene zusammen, um gemeinsame wirksame Hilfe für Betroffene zu gewährleisten. Er kann außerdem an allen Beratungen der Gruppen im Schutzprozess teilnehmen. Er pflegt einen regelmäßigen Kontakt zum Betroffenenrat Nord, um die Interessen der Betroffenen wirksam im Bistum repräsentieren zu können.

Der Ombudsmann wirkt auch als Vermittler zwischen Betroffenen und der Bistumsleitung, wenn der Wunsch nach Gesprächen besteht, sowie zwischen Betroffenen und den unabhängigen Ansprechpersonen.

Um seiner umfassenden Beratungs- und Hilfestellungsaufgabe gerecht zu werden, erhält der Ombudsmann einen finanziellen Fonds zu seiner Verfügung mit dem Titel „Unterstützung und Hilfestellung für Betroffene sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch zur Wahrnehmung ihrer Rechte und ersten Hilfe bei allen in diesem Zusammenhang entstandenen Problemen“.

Der Fonds wird vom Bistum zunächst mit einem Betrag von 50.000 Euro ausgestattet. Zuwendungen aus dem Fonds sind unabhängig von bereits gezahlten oder beantragten Mitteln aus dem Bereich „Anerkennung des Leids“. Die Abrechnung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsreferat des Bistums.