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Neun Personen werden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück bilden. Ein unabhängiges Auswahlgremium hat sie für drei Jahre berufen. Der Betroffenenrat wird sich am 24. März zum ersten Mal treffen.
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Öffentlicher Aufruf zur Besetzung eines Betroffenenrates: Das Erzbistum Hamburg sowie die Bistümer Osnabrück und Hildesheim rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zur Mitwirkung in einem Betroffenenrat auf. Das Gremium wird auf Ebene der norddeutschen Metropolie gebildet, der die drei Diözesen angehören.
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Die Universität Osnabrück erstellt in den kommenden drei Jahren eine Studie zu sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Raum im Bistum Osnabrück.
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Die Universität Osnabrück erstellt eine historische und juristische Studie zur sexualisierten Gewalt im kirchlichen Raum. Sie leistet damit einen unabhängigen wissenschaftlichen Beitrag zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück.
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Im Bistum Osnabrück trat zum 1. Januar 2021 eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft. Das bereits seit 2011 in der deutschen katholischen Kirche praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wird damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor, der sich am deutschen Schmerzensgeldrecht orientiert.
Hier gibt es grundlegende und aktuelle Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück sowie zur Aufarbeitung und zur Präventionsarbeit des Bistums.
Ein Schwerpunkt der Arbeit im Schutzprozess ist die Vorgabe transparenter Handlungsanweisungen zum Umgang mit konkreten Fällen sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs. Hier erfahren Sie mehr über die Verfahrensabläufe.