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Öffentlicher Aufruf zur Besetzung eines Betroffenenrates: Das Erzbistum Hamburg sowie die Bistümer Osnabrück und Hildesheim rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zur Mitwirkung in einem Betroffenenrat auf. Das Gremium wird auf Ebene der norddeutschen Metropolie gebildet, der die drei Diözesen angehören.