Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess

Seit Frühjahr 2023 gibt es eine unabhängige Beauftragte für den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie ist dafür zuständig, die Bearbeitung von Meldungen personell zu zentralisieren und eine transparente sowie einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.

Bis Mai 2025 war Sarah Röser in dieser Position tätig. Derzeit ist die Stelle vakant. Sie soll im Sommer 2025 wieder besetzt werden.

Kontakt

Bis auf Weiteres wenden Sie sich bei Fragen im Zusammenhang mit dem Schutzprozess bitte per E-Mail an schutzprozess@bistum-os.de

Die Unabhängige Beauftragte ist zwar vom Bistum Osnabrück angestellt, nimmt aber keine Weisungen der Bistumsleitung entgegen. Weisungsberechtigt ist allein die überwiegend mit externen Mitgliedern besetzte Monitoring-Gruppe des Schutzprozesses, deren beratendes Mitglied sie ist.

Sie ist für die verwaltungsverfahrens- und kirchenrechtliche Begleitung aller bereits bekannten und neu bekannt werdenden Fälle von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum verantwortlich. Sie nimmt neue Fallmeldungen von den Ansprechpersonen entgegen und gewährleistet deren ordnungsgemäße Bearbeitung im System. Zudem trägt sie die Verantwortung für die Dokumentation und statistische Erfassung der Fälle. Die Unabhängige Beauftragte ist außerdem für die Weiterleitung der Meldungen an die Strafbehörden zuständig.

Der Unabhängigen Beauftragte obliegt auch die Geschäftsführung in zwei Gruppen des Schutzprozesses: der so genannten „Koordinierungsinstanz“ (in der alle neuen Fälle ressortübergreifend besprochen werden) und der Gruppe zum „Umgang mit Tätern und Beschuldigten“. In dieser Funktion überwacht sie auch die in einzelnen Fällen auferlegten Maßnahmen zu Rehabilitation oder Sanktion und Kontrolle einzelner Beschuldigter. Sie wirkt zudem in der AG Intervention mit.

Sie koordiniert und begleitet fachlich die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung des Leids. Sie prüft die Plausibilität der Schilderungen und ist für die Weiterleitung der Anträge sowie die Kommunikation mit der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zuständig. Darüber hinaus fungiert sie als Ansprechpartnerin für die unabhängigen Ansprechpersonen in fachlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung.

Im Bezug auf einzelne Fallmeldungen berät die Unabhängige Beauftragte Bistumsleitung und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des Bistums.