Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess

Seit Frühjahr 2023 gibt es eine unabhängige Beauftragte für den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie ist dafür zuständig, die Bearbeitung von Meldungen personell zu zentralisieren und eine transparente sowie einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.

Seit Februar 2024 ist Sarah Röser in dieser Position tätig. Sie ist zwar vom Bistum Osnabrück angestellt, nimmt aber keine Weisungen der Bistumsleitung entgegen. Weisungsberechtigt ist allein die überwiegend mit externen Mitgliedern besetzte Monitoring-Gruppe des Schutzprozesses, deren beratendes Mitglied sie ist.

Sarah Röser, seit 1. Februar 2024 Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück.

Sarah Röser
Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess
Große Domsfreiheit 14
49074 Osnabrück
0541 318-392
E-Mail-Kontakt

Sarah Röser ist für die verwaltungsverfahrens- und kirchenrechtliche Begleitung aller bereits bekannten und neu bekannt werdenden Fälle von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum verantwortlich. Sie nimmt neue Fallmeldungen von den Ansprechpersonen entgegen und gewährleistet deren ordnungsgemäße Bearbeitung im System. Zudem trägt sie die Verantwortung für die Dokumentation und statistische Erfassung der Fälle. Die Unabhängige Beauftragte ist außerdem für die Weiterleitung der Meldungen an die Strafbehörden zuständig.

Der Unabhängigen Beauftragte obliegt auch die Geschäftsführung in zwei Gruppen des Schutzprozesses: der so genannten „Koordinierungsinstanz“ (in der alle neuen Fälle ressortübergreifend besprochen werden) und der Gruppe zum „Umgang mit Tätern und Beschuldigten“. In dieser Funktion überwacht sie auch die in einzelnen Fällen auferlegten Maßnahmen zu Rehabilitation oder Sanktion und Kontrolle einzelner Beschuldigter. Sie wirkt zudem in der AG Intervention mit.

Sarah Röser koordiniert und begleitet fachlich die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung des Leids. Sie prüft die Plausibilität der Schilderungen und ist für die Weiterleitung der Anträge sowie die Kommunikation mit der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zuständig. Darüber hinaus fungiert sie als Ansprechpartnerin für die unabhängigen Ansprechpersonen in fachlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung.

Im Bezug auf einzelne Fallmeldungen berät Sarah Röser die Bistumsleitung und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des Bistums.