In Anlehnung an den Verfahrensablauf in Fällen sexualisierter Gewalt wurde in der AG geistlicher Missbrauch ein vorläufiger Verfahrensablauf entwickelt, der in den Fällen greift, die auf Wunsch der Betroffenen über die unabhängigen Ansprechpersonen an das Bistum gemeldet werden.
Dieser Ablauf sieht ein sogenanntes Clearing Verfahren vor, das alle Fallmeldungen durch unabhängige externe Fachleute – Jurist*inn, Kirchenrechtler*innen, Psycholog*innen und Theolog*innen – bewerten lässt. Sie haben den Auftrag, Handlungsempfehlungen an die Bistumsleitung zu geben.
Weitere Infos
- Hier finden Sie alle Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück.
- Hier können Sie den vorläufigen Verfahrensablauf als PDF herunterladen.
- Detaillierte Infos zum Thema geistlicher Missbrauch gibt es hier.
- Hier geht’s zur AG geistlicher Missbrauch.