Vorläufiger Verfahrensablauf zum Umgang mit Hinweisen auf geistlichen Missbrauch

In Anlehnung an den Verfahrensablauf in Fällen sexualisierter Gewalt wurde in der AG geistlicher Missbrauch ein vorläufiger Verfahrensablauf entwickelt, der in den Fällen greift, die auf Wunsch der Betroffenen über die unabhängigen Ansprechpersonen an das Bistum gemeldet werden.

Dieser Ablauf sieht ein sogenanntes Clearing Verfahren vor, das alle Fallmeldungen durch unabhängige externe Fachleute – Jurist*inn, Kirchenrechtler*innen, Psycholog*innen und Theolog*innen – bewerten lässt. Sie haben den Auftrag, Handlungsempfehlungen an die Bistumsleitung zu geben.

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