Vorstellung der neuen Unabhängigen Beauftragten für den Schutzprozess

Sarah Röser, seit 1. Februar 2024 Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück.
Sarah Röser, seit 1. Februar 2024 Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück. Bild: Martin Geldmacher

Sarah Röser ist die neue Unabhängige Beauftragte im diözesanen Schutzprozess des Bistums Osnabrück gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch. Die 31-jährige Kirchenrechtlerin hat die Aufgabe am 1. Februar 2024 als Nachfolgerin von Sandra Körbs übernommen, die im August vergangenen Jahres auf eigenen Wunsch aus diesem Dienst ausgeschieden war.

„Für das Gelingen des Schutzprozesses ist gerade diese Stelle von großer Bedeutung“, betont Heinz-Wilhelm Brockmann, externer Sprecher der Monitoring-Gruppe des Schutzprozesses, die als zuständige Fachaufsicht auch das Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung verantwortete. „Wir freuen uns deshalb, dass wir nach Ausschreibung und aufwendigem Auswahlverfahren Frau Röser für diese Stelle gewinnen konnten. Sie ist mit ihrer Profession und ihren Vorerfahrungen eine ideale Besetzung für diesen Aufgabenbereich.“

Nach der Ordnung des Schutzprozesses obliegt der Unabhängigen Beauftragten die verwaltungsverfahrens- und kirchenrechtliche Begleitung aller bekannt gewordenen und bekanntwerdenden Fälle von sexueller Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie hat die Verantwortung für Dokumentation und statistische Erfassung aller Vorgänge. Sie ist Kontaktperson zu den externen Ansprechpersonen und den staatlichen Stellen.

Die Unabhängige Beauftragte nimmt keine Weisungen der Bistumsleitung entgegen. Weisungsberechtigt ist allein die überwiegend mit externen Mitgliedern besetzte Monitoring-Gruppe des Schutzprozesses, deren beratendes Mitglied sie ist. Der Unabhängigen Beauftragten obliegt zudem die Geschäftsführung in zwei weiteren Gruppen des Schutzprozesses: der so genannten „Koordinierungsinstanz“ und der Gruppe zum „Umgang mit Tätern und Beschuldigten“. In dieser Funktion überwacht sie auch die in einzelnen Fällen auferlegten Maßnahmen zu Rehabilitation oder Sanktion und Kontrolle einzelner Beschuldigter. „Die neuen Aufgaben sind herausfordernd, gleichzeitig sehe ich in der Stelle einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung. Mein Ziel ist es, transparente und standardisierte Verfahren und Abläufe im Interesse und zum Wohle der Betroffenen zu etablieren“, so Sarah Röser über ihre neue Tätigkeit.

„Die neue Unabhängige Beauftragte und der seit November tätige Ombudsmann für Betroffene stellen für das Bistum Osnabrück eine wesentliche Verstärkung dar, damit Aufarbeitung und Aufklärung besser gelingt, Betroffenen wirksamer und schneller Hilfe angeboten werden kann und alle erforderlichen Maßnahmen zur Prävention sexueller Gewalt und geistlichem Missbrauch ergriffen werden können“, so Heinz-Wilhelm Brockmann.

Sarah Röser hat Theologie, Politikwissenschaft und Caritaswissenschaft in Frankfurt und Freiburg studiert und steht derzeit kurz vor Abschluss ihrer kirchenrechtlichen Promotion. Zuletzt war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Gleichstellungsbeauftragte an der Universität Tübingen tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit konnte Sarah Röser bereits Erfahrung in der Begleitung und Beratung Betroffener von sexuellen Grenzverletzungen und der Entwicklung eines Präventions- und Schutzkonzepts sammeln.