Was ist geistlicher Missbrauch?

Geistlicher Missbrauch beginnt dort, wo jemand einen Menschen, der von ihm spirituelle Hilfe erwartet, manipuliert und unter Druck setzt, anstatt ihn in seinem Glauben zu stärken. Die betroffene Person wird dadurch nicht in eine befreiende und erfüllende Beziehung mit Gott geführt, sondern in die Irre, in Enge, Isolierung und Abhängigkeit.

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Geistlicher Missbrauch kann zu einem Verlust der spirituellen Autonomie führen. Betroffene vertrauen dem Täter möglicherweise blind und verlieren das Vertrauen in die Richtigkeit eigener Entscheidungen.

Täter nutzen dabei ihre Stellung als geistliche Autorität aus. Die Manipulation kann mit Verweis auf Worte und Handeln Jesu, die Bibel, Heilige oder sonstige christliche Wahrheiten oder Vorbilder geschehen. Andere äußere Korrektive wie Freunde, Verwandte oder das bisher vorhandene soziale Umfeld werden gezielt schlecht geredet oder Betroffene werden auf Dauer komplett isoliert.

Im geistlichen Bereich sind Übergriffe bislang nicht ohne weiteres strafrechtlich zu verfolgen. Trotzdem kann sich diese Art von Missbrauch im religiösen Kontext auf das Leben von Betroffenen ähnlich schädlich auswirken. Unter Umständen werden mit dem geistlichen Führer Entscheidungen getroffen, die das ganze spätere Leben negativ bestimmen.

Im Rahmen des Diözesanen Schutzprozesses im Bistum Osnabrück wurde eine eigene Arbeitsgruppe zum geistlichen Missbrauch eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, konzeptionelle Fragen weiterzuentwickeln und zu speziellen Aspekten der Prävention und des Umgangs mit Betroffenen und Tätern sowie zu den damit verbundenen rechtlichen Fragen zu beraten.

Außerdem gibt es im Bistum neben den Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt auch Ansprechpersonen für Betroffene geistlichen Missbrauchs. Ihre Kontaktdaten sind hier zu finden. Die Ansprechpersonen stellen sich anwaltschaftlich auf die Seite der Betroffenen und informieren u.a. über konkrete Hilfen wie etwa therapeutische Unterstützung oder weitere Beratungsleistungen.

Wird eine Fallmeldung von einer Ansprechperson angenommen, wertet eine Gruppe innerhalb der AG geistlicher Missbrauch zunächst aus, ob es sich um geistlichen Missbrauch handelt.

Ähnliche Formen, aber kein geistlicher Missbrauch im Sinne der Ordnung des Schutzprozess können sein:

  • Missbrauch geistlicher Autorität, z.B. durch Priester oder andere Seelsorgende des Bistums: Dabei handelt es sich um missbräuchliches Verhalten gegenüber Gläubigen im Rahmen der Seelsorge. Die Stellung des Seelsorgenden wird genutzt, um sich Vorteile zu verschaffen oder die Gläubigen abzuwerten.
    Beispiel: ein Priester verweigert einem Geschiedenen oder nichtkatholischen Getauften die Kommunion. Damit überschreitet er die Grenzen des Kirchenrechts.
  • Autoritäts-/Amtsmissbrauch, z.B. durch Bistumsmitarbeitende: Dabei wird die Amtsstellung ausgenutzt, um anderen zu schaden oder sich selbst Vorteile zu schaffen.
    Beispiel: eine Pastoralreferentin wirbt bei der Kirchenvorstandswahl dafür, einem bestimmten Kandidaten seine Stimme zu geben. Damit greift sie unzulässig in die freie Wahl ein.

Im September 2026 wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ vorgestellt. Die Untersuchung wurde im Auftrag der Bistümer Osnabrück und Münster, des Ordens der Thuiner Franziskanerinnen sowie der Deutschen Bischofskonferenz durchgeführt. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier. Im Laufe der nächsten Wochen und Monate wird die Arbeitsgruppe geistlicher Missbrauch darüber beraten, ob und wie Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt in die aktuell gültige Definition von geistlichem Missbrauch im Bistum eingearbeitet werden müssen und welche Auswirkungen die Erkenntnisse auf den künftigen Umgang mit diesem Thema sowie auf die Präventionsarbeit haben.