Was ist geistlicher Missbrauch, wie kann man ihn erkennen und welche Hilfsangebote gibt es für Betroffene? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Studie „Macht durch Charisma“ zum geistlichen Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften. Um die Antworten zu sehen, klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage oder auf das Plus-Zeichen an der Seite.
Grundsätzliches
Das Bistum Osnabrück hat bereits vor einigen Jahren entschieden, sich mit dem Thema „Geistlicher Missbrauch“ auseinanderzusetzen – zu einem Zeitpunkt, als viele Fragen dazu noch ungeklärt waren. Hierzu wurde eine mit externem Fachpersonal besetzte Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine vorläufige Arbeitsdefinition entwickelte.
Demnach geschieht geistlicher Missbrauch durch spirituelle Manipulation und die Ausübung spiritueller Gewalt. Menschen werden in ihrer Suche nach geistlicher Orientierung unterdrückt oder ausgenutzt. Religiöse Werte und Symbole, ethische Begriffe oder theologische Konzepte können dabei eingesetzt werden, um auf Menschen übergriffig Einfluss zu nehmen und Druck auf ihre Lebensführung auszuüben.
Geistlicher Missbrauch schränkt die Freiheit und persönliche Entwicklung von Menschen ein und kann zum Verlust spiritueller Autonomie führen.
Die im Jahr 2020 entwickelte Osnabrücker Arbeitsdefinition bildet bislang auch die Grundlage des Verfahrens zum Umgang mit Meldungen geistlichen Missbrauchs im Bistum Osnabrück. Zugleich handelt es sich ausdrücklich um eine Arbeitsdefinition. Die Universität Münster wurde im Rahmen der wissenschaftlichen Studie „Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ gebeten, eine wissenschaftlich fundierte Definition von geistlichem Missbrauch zu entwickeln.
Geistlicher Missbrauch kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Die Osnabrücker Arbeitsgrundlage nennt unter anderem folgende Merkmale:
- Eine Person setzt die eigene Stimme oder Auffassung an die Stelle der „Stimme Gottes“.
- Religiöse oder theologische Überzeugungen werden benutzt, um Druck auszuüben.
- Menschen werden zu bestimmten religiösen Leistungen oder Verhaltensweisen gedrängt.
- Die persönliche oder spirituelle Lebensführung wird kontrolliert.
- Geistliche Begleitung wird genutzt, um Machtansprüche durchzusetzen oder Abhängigkeiten herzustellen.
- Menschen werden beschämt oder entwertet.
- Beziehungen zur Familie, zu Freunden oder zu anderen Gemeinschaften werden erschwert oder verhindert.
- Das Beicht- oder Seelsorgegeheimnis wird verletzt oder Wissen aus vertraulichen Gesprächen gegen eine Person verwendet.
Entscheidend ist dabei nicht ein einzelnes Merkmal, sondern das Gesamtbild einer Beziehung oder eines Systems, in dem spirituelle Autorität zur Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung eines Menschen eingesetzt wird.
Nein. Geistlicher Missbrauch ist nicht auf Orden oder Geistliche Gemeinschaften beschränkt.
Entscheidend sind vielmehr Macht-, Abhängigkeits- und Autoritätsverhältnisse, in denen Religion und Spiritualität zur Einflussnahme auf Menschen eingesetzt werden können.
Nein. Geistlicher Missbrauch und sexualisierte Gewalt sind unterschiedliche Formen von Missbrauch.
Nach den Erfahrungen im Bistum Osnabrück finden sich jedoch in vielen Fällen sexualisierter Gewalt zugleich Anteile, teilweise auch massive Formen geistlichen Missbrauchs im Sinne der Osnabrücker Arbeitsdefinition. Geistlicher Missbrauch kann zum Beispiel genutzt werden, um sexualisierte Gewalt anzubahnen oder zu verschleiern.
Bislang existiert im kanonischen Recht kein eigenständiger Straftatbestand des geistlichen Missbrauchs. Einzelne Verhaltensweisen, die mit geistlichem Missbrauch einhergehen können, können jedoch bereits nach geltendem Kirchenrecht strafrechtlich relevant sein.
Hierzu zählt insbesondere die Verletzung des Beichtgeheimnisses. Das Beichtsiegel ist unverletzlich; zudem ist es untersagt, das in der Beichte erlangte Wissen später gegenüber der betreffenden Person selbst zu verwenden.
Ferner kann strafbar sein, wer kirchliche Gewalt, einen kirchlichen Dienst oder eine kirchliche Aufgabe missbraucht oder diese unrechtmäßig zum Schaden anderer ausübt oder unterlässt. Auch sexuelle Handlungen unter Missbrauch der Autorität eines Klerikers können kirchenrechtlich strafbar sein.
Auch das staatliche Strafrecht kennt keinen eigenen Straftatbestand des geistlichen Missbrauchs. Ob Handlungen im Zusammenhang mit geistlichem Missbrauch strafbar sind, hängt daher vom jeweiligen konkreten Verhalten ab. In Betracht kommen kann beispielsweise der Straftatbestand der Nötigung, wenn eine Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wird. Je nach Sachverhalt können auch andere Straftatbestände erfüllt sein.
Geistlicher Missbrauch im Bistum Osnabrück
Grundsätzlich kann Macht und geistliche Autorität in jeder Gemeinschaft oder Organisation auch missbräuchlich eingesetzt werden. Die meisten dem Bistum bislang bekannten Fälle geistlichen Missbrauchs im Sinne der bisherigen Arbeitsdefinition stammen jedoch aus dem Umfeld der sogenannten Christusgemeinschaft.
Die sogenannte Christusgemeinschaft entstand Anfang der 1980er-Jahre im Umfeld des Bistums Osnabrück. Bereits seit Beginn der 1990er-Jahre beschäftigten Berichte über problematische Strukturen und Erfahrungen innerhalb der Gruppe das Bistum. Über viele Jahre gab es unterschiedliche Versuche, die Strukturen und Methoden der Gruppe zu klären und mit Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.
Die Christusgemeinschaft war jedoch keine vom Bistum Osnabrück kirchenrechtlich anerkannte Geistliche Gemeinschaft. 2011 wurden nach mehreren gescheiterten Gesprächsversuchen die Gespräche mit den in der Christusgemeinschaft engagierten Priestern beendet. Die Gruppe wurde weiter von der Teilnahme am Arbeitskreis Geistliche Gemeinschaften des Bistums ausgeschlossen.
Aus dem Umfeld der Christusgemeinschaft sind dem Bistum heute mehrere Betroffene geistlichen Missbrauchs bekannt. Darüber hinaus sind einzelne Vorwürfe sexualisierter Gewalt bekannt geworden.
Ja. Das Bistum Osnabrück hat eine eigene Ordnung für den Umgang mit geistlichem Missbrauch erlassen. Sie wurde im Amtsblatt des Bistums veröffentlicht.
Ja. Eine Fallmeldung erfolgt über eine der unabhängigen Ansprechpersonen oder über die Ombudsstelle. Die Fallmeldung wird anschließend an den Generalvikar und die Unabhängige Beauftragte weitergeleitet. Die Meldung kann zunächst auch anonym erfolgen.
Eine Clearinginstanz im Diözesanen Schutzprozess, die mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzt ist, prüft den geschilderten Sachverhalt und klärt insbesondere, ob die beschriebenen Vorgänge der Osnabrücker Definition von geistlichem Missbrauchs entsprechen.
Das Bistum bemüht sich, Strukturen zu schaffen, die das Risiko für geistlichen Missbrauch verringern, Hinweise frühzeitig wahrnehmbar machen und Betroffenen verlässliche Beschwerdewege eröffnen. Dazu wurden bereits verschiedene Schritte unternommen:
Es gibt unabhängige Ansprechpersonen und die Ombudsstelle für Betroffene, ein geregeltes Verfahren zur Meldung und Prüfung von Fällen durch eine unabhängige Clearinginstanz, eine eigene Ordnung zum Umgang mit geistlichem Missbrauch sowie Schulungs- und Präventionsangebote. Auch in den Institutionellen Schutzkonzepten von Organisationen und Kirchengemeinden im Bistum wird das Thema zunehmend aufgegriffen.
Mit der Veröffentlichung der Studie ist dieser Prozess nicht abgeschlossen. Das Bistum wird die bestehenden Maßnahmen anhand der wissenschaftlichen Ergebnisse überprüfen und – wo erforderlich – weiterentwickeln.
Neben den im Bistum bereits länger etablierten Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt werden seit 2025 auch Schulungen durchgeführt, die ausdrücklich das Thema geistlicher Missbrauch fokussieren. Die Schulungen können gezielt für bestimmte Gruppen entwickelt werden, sodass die jeweiligen Arbeitsfelder, Rollen und Risiken berücksichtigt werden können. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Koordinationsstelle Prävention im Bistum Osnabrück
Hilfen für Betroffene
Für Betroffene stehen drei unabhängige Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind qualifizierte und erfahrene Beraterinnen und Berater, verfügen über Kenntnisse spiritueller Kontexte und stehen in keinem Dienstverhältnis zum Bistum Osnabrück.
Darüber hinaus gibt es einen Ombudsmann, der die Interessen Betroffener vertritt. Er kann Betroffene begleiten und bei Bedarf an weitere Beratungs- und Hilfsangebote, beispielsweise die Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung (EFLE), vermitteln.
Dem Ombudsmann steht außerdem ein Fonds für Hilfen in akuten Notlagen zur Verfügung.
Betroffene haben darüber hinaus die Möglichkeit, Gespräche mit der Bistumsleitung zu führen.
Ein mit dem Verfahren bei sexualisierter Gewalt vergleichbares Anerkennungsverfahren gibt es für geistlichen Missbrauch derzeit nicht.
Die wissenschaftliche, rechtliche und institutionelle Auseinandersetzung mit geistlichem Missbrauch befindet sich noch in einem deutlich früheren Stadium als bei sexualisierter Gewalt. Es gibt bislang keine allgemein verbindliche Definition des Phänomens und weder im staatlichen noch im kirchlichen Recht einen eigenen Straftatbestand „Geistlicher Missbrauch“. Die aktuelle wissenschaftliche Aufarbeitung soll deshalb auch dazu beitragen, Grundlagen zu schaffen und das Phänomen genauer zu beschreiben.
Das bedeutet nicht, dass geistlicher Missbrauch deshalb weniger schwerwiegend sein muss oder Betroffene ohne Unterstützung bleiben. Im Bistum Osnabrück können über die Ombudsstelle konkrete Hilfen vermittelt werden. Über den Fonds des Ombudsmanns sind in akuten Notlagen auch finanzielle Unterstützungen möglich, beispielsweise für eine anwaltliche Erstberatung oder zur Überbrückung von Versorgungslücken bei therapeutischen Hilfen.
Diese Unterstützungen sind jedoch kein Anerkennungs- oder Entschädigungsverfahren wie bei sexualisierter Gewalt.
Einen generellen Anspruch auf die Übernahme von Therapiekosten gibt es nicht.
Über den Fonds des Ombudsmanns können jedoch im konkreten Einzelfall Hilfen in akuten Notlagen ermöglicht werden. Dabei wird jeweils geprüft, welche Unterstützung in der jeweiligen Situation notwendig und sinnvoll ist. Dazu kann beispielsweise gehören, Versorgungslücken bei therapeutischen Leistungen zu überbrücken.
Geistliche Gemeinschaften und Geistliche Begleitung
Einen Überblick über die im Bistum Osnabrück derzeit aktiven Geistlichen Gemeinschaften gibt es hier.
Geistliche Begleitung ist ein Gesprächsangebot für Erwachsene, die Lebensfragen im Kontext des Glaubens betrachten und ihre Beziehung zu Gott vertiefen möchten. In regelmäßigen Treffen tauschen sich Ratsuchende dabei mit speziell dafür qualifizierten Begleiterinnen und Begleitern über ihre Fragen aus. Die Gespräche sind vertraulich.
Gute geistliche Begleitung findet in einem geschützten Rahmen statt, in dem sich Ratsuchende und Begleitende auf Augenhöhe begegnen. Sie lässt Raum für Krisen und Zweifel, richtet den Blick aber auch auf Sehnsüchte und das, was das Leben bereichert. Die Begleitenden werten nicht und geben keine Lösungen für Probleme vor, sondern helfen, das Leben zu ordnen und Spuren von Gott im Alltag zu entdecken.
Im Bistum Osnabrück gibt es ein festgelegtes Anforderungsprofil für geistliche Begleiterinnen und Begleiter. Diese müssen u.a. eine anerkannte Ausbildung zur geistlichen Begleitung absolviert haben und die eigene Begleitungspraxis regelmäßig im Rahmen von kollegialer Beratung oder Supervision reflektieren. Außerdem sollten sie sowohl in Verbundenheit mit der katholischen Kirche leben als auch offen für unterschiedliche geistliche Wege sein.
Ausführlich sind die Standards geistlicher Begleitung hier in einer Broschüre veröffentlicht.
Eine aktuelle Liste der offiziellen geistlichen Begleiterinnen und Begleiter im Bistum ist hier zu finden.