Jetzt geht es um Klarheit

Heinz-Wilhelm Brockmann und Thomas Veen
Heinz-Wilhelm Brockmann (links) und Thomas Veen Bild: Kirchenbote, Matthias Petersen

Fälle von sexuellem Missbrauch wurden in der katholischen Kirche lange Zeit vertuscht. Im Bistum Osnabrück soll ein vom Bischof ausgerufener diözesaner Schutzprozess dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Dieser Prozess wird von mehreren Arbeitsgruppen begleitet, die von einer Monitoringgruppe kontrolliert werden. Die Kirchenzeitung Kirchenbote hat mit zwei der Mitglieder über ihre Arbeit gesprochen.

Normalerweise urteilt Thomas Veen über juristische Einzelfälle. Der 52-Jährige ist Präsident des Landgerichts Osnabrück. Seit ein paar Wochen ist er Mitglied der sogenannten Monitoringgruppe und somit Teil eines umfassenden Schutzprozesses, um sexuellen Missbrauch in der Kirche von Osnabrück künftig zu verhindern. Er soll nicht über Einzelfälle entscheiden, hier geht es um mehr: um den Blick auf ein System, das nach Veränderung drängt. Veen ist kein kirchlicher Mitarbeiter und deshalb unabhängig. „Ich habe die Möglichkeit, deutlich auf Dinge hinzuweisen, ohne dass ich Konsequenzen befürchten müsste“, sagt er.

Auch Heinz-Wilhelm Brockmann ist Mitglied dieser Monitoringgruppe. Viele Jahrzehnte hat er sich ehrenamtlich für die Kirche engagiert, war zum Beispiel Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) oder hat in den 90er Jahren dafür gestritten, dass ein Gottesbezug in die Niedersächsische Verfassung aufgenommen wurde. Als 2010 sexueller Missbrauch an der Odenwaldschule bekannt wurde, hatte er als damaliger Staatssekretär im hessischen Kultusministerium mit den Folgen zu tun. Das ging bis zur Schließung der Schule. Auf diese Erfahrungen kann er jetzt zurückgreifen.

Der Bischof stellt sich dem kritischen Blick von außen

Am 27. Februar gab Bischof Franz-Josef Bode eine außergewöhnliche Pressekonferenz. Darin stellte er eine Grafik vor, die das „Konzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück“ beschreibt. Fünf Handlungsfelder mit kircheninternen und externen Experten sollten gebildet werden, eine Monitoringgruppe die Steuerung und Kontrolle übernimmt. Eines war dem Bischof ganz wichtig: Er, der Leiter des Bistums, stellt sich dem kritischen und unabhängigen Blick von außen.

Als Thomas Veen den Anruf mit der Bitte erhielt, Mitglied der Monitoringgruppe zu werden, zögerte er keine Sekunde: „Vom sexuellen Missbrauch bin ich bewegt, es geht um meine Kirche. Das Schiff ist in schwere See geraten. Ich finde es gut, dass ich mich jetzt einbringen kann.“ Veen lebt mit seiner fünfköpfigen Familie in Hasbergen, war dort einige Jahre Mitglied des Kirchenvorstands, auch Kinderschutzbeauftragter. Seine neue Rolle vergleicht er mit der Position eines Aufsichtsrates: Steuerung und Kontrolle. „Dabei ist es wichtig, dass es sich um eine unabhängige Tätigkeit handelt. Und: Ich bin nicht die Galionsfigur, die nach außen glänzt, während es hinter verschlossenen Türen so weitergeht wie bisher.“ Es gehe nicht mehr darum, dass die Kirche möglichst gut dastehe, sondern um Klarheit, fügt Heinz-Wilhelm Brockmann hinzu. Die sei wichtig, denn schnell komme von außen der Vorwurf, dass „doch wieder nur vertuscht wird“.

Ein erster Schritt, den die Monitoringgruppe gegangen ist: Sie hat dafür gesorgt, dass sich der Name des Konzepts ändert. Der Begriff „Schutzkonzept“, der in der Pressekonferenz Ende Februar noch verwendet wurde, lässt auf etwas Fertiges schließen. Doch Brockmann und Veen betonen, dass es noch ein weiter Weg sein wird, bis man sagen kann, das Konzept steht. Deshalb ist jetzt der Name „Diözesaner Schutzprozess“ gewählt worden. Veen warnt davor, allzu früh konkrete Ergebnisse zu erwarten: „Wir haben das Signal gegeben, dass uns Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht“, sagt er.

Am Ende muss ein stimmiges Konzept stehen

Die Gruppen für Prävention, Intervention, Betroffene, Sanktionierung von Tätern sowie Systemische Grundsatzfragen sind am Start, am weitesten ist die Prävention gediehen, weil in diesem Bereich schon seit mehreren Jahren gearbeitet wird. Jetzt gehe es darum, Abläufe zu finden, die als Standard gelten. Zum Beispiel: Was muss ein Pfarrer tun, der neu in die Gemeinde kommt und den Eindruck hat, hier habe es früher Unregelmäßigkeiten gegeben? „Für die Zukunft dürfen wir uns nicht mehr auf Bauchentscheidungen verlassen, sondern wir brauchen standardisierte Abläufe, die eine klare Vorgabe bilden, ein Gerüst, an dem man sich abarbeiten kann“, sagt Veen.

Brockmann ergänzt, aus Sicht der Justiz gebe es klare Abläufe, wann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, um Vorwürfe zu prüfen. Aber was ist mit Betroffenen, die einfach nur jemandem ihre lange zurückliegende Geschichte erzählen wollen? Reden sie auch, wenn sie wissen, dass ihr Fall anschließend öffentlich wird? „Wir müssen aufpassen, dass solche Quellen nicht zugeschüttet werden“, sagt Brockmann. Es müsse für einen Seelsorger auch noch die Möglichkeit geben, hilfreiche Gespräche zu führen. Anders sieht es aus, wenn damit zu rechnen sei, dass der Täter noch aktiv ist, wenn es nicht mehr nur um einen einzelnen Betroffenen geht, wenn Gefahr im Verzug ist.

Ein ergebnisoffener Prozess

Die Monitoringgruppe kontrolliert die Tätigkeit der fünf Arbeitsgruppen, doch sie gibt auch eigene Impulse und macht Vorschläge. Es kam vor, dass ein Betroffener seine Geschichte nur dem Bischof erzählen wollte. „Wir empfehlen zum Beispiel, dass sich der Bischof gerade an der Stelle noch zurückhält, denn später wird er ja auch urteilen müssen“, sagt Veen. Solche Beispiele zeigen, dass im Schutzprozess noch lange Wege gegangen werden müssen. Und dass es für viele Fragen keine einfachen Lösungen gibt. „Wenn wir erfolgreich sein wollen, brauchen wir Transparenz und müssen die Grundzüge unserer Diskussionen deutlich machen“, sagt der Landgerichtspräsident.

Auch für Heinz-Wilhelm Brockmann war seine Beteiligung an der Arbeit keine Frage. „Es geht um einen offenen Prozess, dessen Ergebnis nicht vorgegeben ist und das wir nicht vorhersehen können. Sonst hätte ich das hier nicht angefangen“, sagt er. Am Ende des Prozesses müsse ein stimmiges, handhabbares Konzept stehen, sagt er. Für ein „Mal sehen, wie es gehen kann …“ sei die Zeit schon zu weit fortgeschritten.Kirchenbotenübernahme