Die Universität Osnabrück übernimmt die unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Osnabrück. Das Forschungsvorhaben trägt den Titel „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück“. Zudem wird es eine Kommission geben, die die Aufarbeitung auf der Ebene der drei (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück vorantreibt. Beide Gremien ergänzen so den diözesanen Schutzprozess.
In Osnabrück wird eine Gruppe von Wissenschaftlern der Universität Osnabrück den Prozess der Aufarbeitung übernehmen: Verantwortliche Projektleiter der Studie sind der Rechtswissenschaftler Hans Schulte-Nölke und die Geschichtswissenschaftlerin Siegrid Westphal, beides Professoren an der Universität Osnabrück. Zudem sollen zwei Betroffene sexueller Gewalt in die weitere Konzeption und Durchführung der Studie einbezogen werden, wie dies in der Vereinbarung mit dem unabhängiger Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, vorgesehen war.
Ziel des Aufarbeitungsprojektes der Universität ist die Ausarbeitung einer unabhängigen historisch-rechtshistorischen und juristischen Studie. Sie soll die Missbrauchsfälle aus verschiedenen Perspektiven und dem jeweiligen zeitgenössischen Hintergrund aus beschreiben. Darüber hinaus sollen typische Muster des Missbrauchs im kirchlichen Raum, aber auch des Umgangs mit Missbrauch aufgedeckt, benannt und bewertet werden. Das Forschungsprojekt ist auf eine Dauer von drei Jahren angelegt. Erste Zwischenergebnisse sollen bereits nach einem Jahr vorgelegt werden. Die Kosten des Projekts liegen bei 1,3 Millionen Euro. Es beginnt voraussichtlich am 1. August 2021.
Hilfe für Betroffene
Die unabhängigen Ansprechpersonen für Missbrauchsfälle im Bistum sind die ersten Kontakte für Betroffene, die durch Kleriker oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sexualisierte Gewalt oder geistlichen Missbrauch erfahren haben. Neben bedarfsweise therapeutischen und seelsorglichen Hilfsangeboten kann mit ihnen auch geklärt werden, ob materielle Leistungen für die Betroffenen oder für deren Angehörige in Betracht kommen.
„Wichtig ist es uns, dass wir nicht nur die Taten und mögliche Pflichtverletzungen der Bistumsleitung im Umgang mit den Tätern untersuchen, sondern auch ein viel genaueres Bild zeichnen, das den Schicksalen der Opfer gerecht wird und ihr Leid anerkennt“, erläutert Siegrid Westphal das Projekt.
Das Bistum Osnabrück gewährleistet den Wissenschaftlern uneingeschränkten Zugang zu seinen Akten. Nach Abschluss wird die Studie der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Über den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Publikation entscheidet die Universität Osnabrück. Generalvikar Ulrich Beckwermert betont im Rahmen der Vorstellung des Projekts, dass das Bistum mit dem Auftrag an die Universität das Heft des Handelns vorerst aus der Hand gebe: „Wir wollen eine wirklich unabhängige wissenschaftliche Untersuchung. Dem Projektteam gewähren wir jede Unterstützung, die wir leisten können. Aber bis zur Publikation der Ergebnisse ist das Bistum nicht Subjekt, sondern Objekt des Verfahrens.“
Weitere Infos
- Hier gibt es weitere Informationen zum Aufarbeitungsprojekt der Universität Osnabrück
- Hier gibt es detaillierte Informationen zum Diözesanen Schutzprozess.
- Grundlegende und aktuelle Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück sowie zur Präventionsarbeit des Bistums gibt es hier.
- Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Themen Prävention und Missbrauch.
Die Osnabrücker Bistumsleitung hat in den vergangenen Jahren an allen Schritten zur Aufarbeitung mitgewirkt. Sie hat die so genannte MHG-Studie der Bischofskonferenz mit Aktenaufarbeitung unterstützt, hat öffentlich Fälle dargelegt, Gemeinden informiert. Allerdings: Eine umfassende Betrachtung des Verhaltens der jeweiligen Bistumsleitung oder die namentliche Nennung von Verantwortlichen hat es auch hier noch nicht gegeben.
Osnabrück, Hamburg und Hildesheim arbeiten zusammen
Weil das Bistum Osnabrück bis 1995 auch das heutige Erzbistum Hamburg umfasste, wäre eine Aufarbeitung nur für das heutige Bistum unvollständig. So sind bei der Bistumsteilung die Akten der künftigen Hamburger Priester ins Erzbistum gewandert. Daher soll die diözesane Kommission noch um eine gemeinsame Kommission für die Kirchenprovinz Hamburg, die auch das Bistum Hildesheim umfasst, ergänzt werden.
Die Autoren der Osnabrücker Studie berichten der auf Metropolie-Ebene eingesetzten Aufarbeitungskommission regelmäßig und auf Anforderung über ihre Arbeiten und Zwischenergebnisse.
Diözesaner Schutzprozess
Im diözesanen Schutzprozess arbeiten Arbeitsgruppen mit externen Fachleuten an verschiedenen Fragen rund um das Thema Missbrauch: Es geht um Prävention, den Umgang mit Tätern, Hilfen für Betroffene und um Grundsatzfragen, welche Strukturen der Kirche Missbrauch begünstigt haben. Zusammengeführt wird der Prozess von einer so genannte Monitoring-Gruppe, an deren Spitze mit dem Osnabrücker Landgerichtspräsidenten Thomas Veen und dem ehemaligen hessischen Kultusstaatssekretär Heinz-Wilhelm Brockmann zwei von der Kirche unabhängige Persönlichkeiten stehen. Hintergrund ist eine Vereinbarung der deutschen Bischöfe mit dem „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs“ der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Im April 2020 hatten sich Bischöfe und Rörig darauf verständigt, dass es in jedem Bistum eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt geben solle.