Informationen zum diözesanen Schutzprozess

Anfang 2019 ist das "Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück" in Kraft getreten, kurz "Schutzprozess". Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und dem Engagement von externen Fachleuten, die nicht im Bistum angestellt sind. Auch Betroffene bringen sich in den Prozess ein.

Personen und Handlungsfelder

Im Schutzprozess gibt es neben unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene verschiedene Handlungsfelder, für die jeweils einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet sind. Eine Monitoring-Gruppe sorgt für die Steuerung und Kontrolle der verschiedenen Gruppen und Abläufe.