Um den besonderen Fragen im Themenfeld „geistlicher Missbrauch“ zu begegnen, wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie hat die Aufgaben, konzeptionelle Fragen weiterzuentwickeln und zu speziellen Aspekten der Prävention und des Umgangs mit Betroffenen und Tätern, sowie zu den damit verbundenen rechtlichen Fragen zu beraten.