In der kirchlichen Vermögensverwaltung ist der Begriff des „Bischöflichen Stuhls“ eine Bezeichnung für eine juristische Person, welche als Vermögensträger fungiert. Der Bischöfliche Stuhl ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger jenes Vermögens, das dem Bischof seit der Gründung des Bistums zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. Die Bezeichnung resultiert aus der Bindung des Vermögens […]